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RRibitsch 13.02.2016 14:08

Verkauf von Kitobjektiv - Gewährleistung übertragbar?
 
Hallo!

Mich würde interessieren, ob beim Verkauf eines Objektives aus einem Set die 2 Jahre Gewährleistung, welche Sony bietet auf den Verkäufer übertragen werden kann. In den Garantiebedingungen von Sony steht, dass im Falle eines Anspruches die Originalrechnung vorgelegt werden muss, weiters muss die Seriennummer leserlich sein usw.

Jetzt denke ich z.B. an Amazon, hier gibt es ja keine Papierrechnung mehr im Original, sondern diese kann man als pdf.-downloaden. Jetzt denkt man vielleicht, man kann das Produkt im Garantiefall an Amazon zurückgeben, doch die verweisen auf die jeweilige Servicefirmen, somit müsste die pdf.-Rechnung ausreichen.

Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen.

Dat Ei 13.02.2016 14:11

Geht's Dir um die Gewährleistung oder die Garantie? In den ersten Sätzen widersprichst Du Dir schon.


Dat Ei

BeHo 13.02.2016 14:18

Ein interessanter Artikel zum Thema: Klick!

RRibitsch 13.02.2016 15:14

Zitat:

Zitat von Dat Ei (Beitrag 1791296)
Geht's Dir um die Gewährleistung oder die Garantie? In den ersten Sätzen widersprichst Du Dir schon.


Dat Ei

Ich meine natürlich Garantie!

BeHo 13.02.2016 15:16

Und was hat Amazon mit der Garantie zu tun?

RRibitsch 13.02.2016 15:23

Danke für den link.

OK, nachdem ich eine anonymisierte Rechnung vom Fachhändler habe und die Seriennummer des Kitobjektivs auf der Rechnung aufscheint, dürfte es wohl keine Probleme geben wie es hier beschrieben wird:

Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.

hlenz 13.02.2016 15:23

Nach meiner Erfahrung reicht es dem Sony-Service, wenn eine Rechnung jünger als 2 Jahre vorgelegt werden kann. Rechnungsadresse und Auftraggeber müssen nicht identisch sein.

Sennaspy 13.02.2016 15:50

Ich hab mein 35/1.8 hier im Forum gebraucht gekauft mit 5 Jahresgarantie.
Ich hatte diesbezüglich bei Sony angefragt, ob die Garantie übertragbar ist.

Solange ich die Rechnung vorlegen kann, gilt sie 5 Jahre ab Kaufdatum auch wenn ich nicht der Erstkäufer bin war die Aussage, die ich auf meine Anfrage bekam.
Für die normale Garantie dürfte das dann auch gelten.

ChuckTheHamster 13.02.2016 16:03

Habe gerade einen ähnlichen Fall.
Kitobjektiv hier im Forum gekauft und defekt von Hermes erhalten.

Nun habe ich es zusammen mit der Amazonrechnung des Kits an Geissler versandt zur Reperatur. Mal sehen wie es gehandhabt wird.

Im schlechtesten Fall muss ich wohl für die Reperatur in Vorleistung gehen und mir dann das Geld von Hermes zurückholen, war zum Glück als Paket aufgegeben.

Ich berichte wenn sich was tut.

RRibitsch 13.02.2016 19:08

Zitat:

Zitat von BeHo (Beitrag 1791316)
Und was hat Amazon mit der Garantie zu tun?

Ich bezog mich darauf, da man bei Amazon keine Originalrechnung in Papierform, sondern diese lediglich als pdf.-Datei bekommt, falls bei einem Garantieanspruch wirklich ein Original verlangt wird.

@ Falk: Die 5 Jahre Garantieverlängerung ist 100 %ig auf den neuen Käufer übertragbar, dies steht ausdrücklich in den Bedingungen.


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