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Startseite » Forenübersicht » Kreativbereich » Vor der Aufnahme » Fotorecht Fotowettbewerb
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Alt 19.11.2015, 12:21   #1
Joubi
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Fotorecht Fotowettbewerb

Guten Morgen!

Mich beschäftigt eine Frage, zu der ich auch im Netz nicht so richtg fündig geworden bin:
Mein Foto in einem Fotowettbewerb.

Fallbeispiel:
Ich möchte mit einem meiner im Zoo Hannover gemachten Bilder an einem Fotowettbewerb teilnehmen.
Ich fotografiere nicht gewerblich, laut Zoo-Ordnung brauche ich nur dann eine Genehmigung wenn ich die Bilder zu anderen als privaten Zwecken verwenden will.
Zitat:
Wir freuen uns, wenn Sie viele Fotos oder Filme für Ihr Familienarchiv machen. Bitte nehmen Sie bei den Aufnahmen auf die übrigen Zoobesucher Rücksicht – nicht jeder wünscht, auf ein Bild zu kommen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung der Zoo Hannover GmbH sowie der abgebildeten Personen zulässig; zusätzlich fällt in diesem Fall ein Foto-/Filmhonorar an – weitere Informationen hierzu erhalten Sie unter presse@zoo-hannover.de.

Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Bei Fotowettbewerben von Zeitschriften zum Beispiel, gebe ich ja teilweise die Rechte ab, muss einer Veröffentlichung und einem eventuellem Druck zustimmen - und gewinne im Idealfall irgendeinen Preis.

Darf ich nun mit solchen Bildern an Wettbewerben teil nehmen, oder nicht??

Viele liebe Grüße
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2015, 12:44   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Da man üblicherweise bei Fotowettbewerben für die Teilnahme die Nutzungsrechte komplett abtreten muss, stellt sich für mich die Frage von vornherein nicht.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
guenter_w ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 12:54   #3
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Man kann keine Nutzungsrechte abtreten, sondern lediglich einräumen - z.B. Auf eine unbegrenzte Zeit, mit oder ohne Namensnennung etc.
Urheber bleibt man aber immer selbst. Ist ja auch logisch, weil das Bild nicht der gemacht hat, dem die Nutzungsrechte eingeräumt wurden.
__________________
Bis dahin
Projekt5
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Alt 19.11.2015, 13:15   #4
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen.

Zum eigentlichen Thema: Ich würde einfach mal eine Anfrage an die genannte E-Mail-Adresse schicken.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
BeHo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 19.11.2015, 13:35   #5
Projekt5
 
 
Registriert seit: 09.09.2003
Ort: Celle
Beiträge: 266
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten...
Das Urheberpersönlichkeitsrecht kann man nicht abtreten, sondern z.B. nur auf Nennung seines Namens etc. verzichten.
Letztlich werden die Nutzungsbedingungen vereinbart

Ich habe da einige Fälle schon gerichtlich durchgestanden und rate daher:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.

Mehr werde ich dazu nicht zum Besten geben - soll jeder so handeln wie er oder sie es für richtig hält.
__________________
Bis dahin
Projekt5
Projekt5 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 19.11.2015, 14:18   #6
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Zitat:
Natürlich kann man Nutzungsrechte komplett abtreten.

Bei Fotowettbewerben muss man aber in der Regel nur "nicht ausschließliche Nutzungsrechte" einräumen
Was? Bahnhof? Was bedeutet das?

Zitat:
Wer sich mit seinen Veröffentlichungen nicht sicher ist, der sollte zum Anwalt gehen. Es ändert sich im Laufe der Zeit hier und da eine Kleinigkeit, das man hier in so einem Forum gar keine verbindliche Aussage tätigen kann. Ausserdem kennt man die ganz genauen Umstände auch nicht.
Eine Beratung bei einem Fachanwalt kostet auch nun wirklich nicht die Welt.
Ich fotografiere rein aus Hobby, weil es mir Spaß macht. Und weil ich an einem Fotowettbewerb teilnehmen möchte, soll ich mich jedes Mal vorher anwaltlich beraten lassen?

Im Prinzip ist doch die Frage, ob die Teilnahme an einem Fotowettbewerb vergleichbar ist mit einer Nutzung für gewerbliche Zwecke?
Als Laie wäre meine Auslegung, das ich mit der Teilnahme an einem Wettbewerb nicht das Ziel verfolge, meine Fotos gewinnbringend zu veräußern, und ich nutze sie auch nicht zu Werbezwecken, da ich mit der Fotografie kein Gewerbe betreibe.
Aber das kann natürlich völlig falsch sein.
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 07:14   #7
benmao
 
 
Registriert seit: 04.10.2014
Beiträge: 553
Zitat:
... die Verwendung der Fotos/Filme auf private Zwecke beschränken müssen (z.B. für Ihr Familienarchiv) – eine kommerzielle Nutzung ist nur nach vorheriger schriftlicher Einwilligung ...
Die Vorschrift vom Zoo ist schon falsch formuliert.

Privat ist erlaubt, kommerziell ist verboten. Was ist mit öffentlich-nicht-kommerziell? Zum Beispiel im Forum oder in Flickr öffentlich?

Das Gegenteil von Privat ist Öffentlich. Das Gegenteil von Kommerziell ist nicht-kommerziell.



Zitat:
Kommerziell ist jede Nutzung, die mit der Absicht betrieben wird, auch unter Nutzung der Zoo-Fotos bzw. -Filmaufnahmen Gewinn zu erzielen (hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Wenn ich an einem Fotowettbewerb teilnehme, habe ich eventuell keine Gewinnerzielungsabsicht. Man kann aber sicher nicht die Rechte abtreten, die man gar nicht hat.

Zitat:
(hierzu gehört z.B. auch die Verwendung im Internet im Zusammenhang mit Werbebannern und ähnlichen Werbemaßnahmen).
Das heisst, auch die Verwendung im Forum ist verboten? Da gibt's ja irgendwo Werbebanner.

Und ins Wikipedia geben? Das ist sicher nicht privat sondern öffentlich. Aber sicher auch nicht kommerziell.

Ich interpretiere das so:
Wenn nur der erste Satz mit privat stehen würde, dann wäre es eindeutig nicht öffentlich.
Da aber nachher erklärt wird was als kommerziell verstanden wird (auch in Verbindung mit Werbebanner), hätte ich keine Bedenken das Foto ins Wikipedia zu geben.
Beim Fotowettbewerb kommts drauf an was die damit machen. Jedenfalls kannst Du keine Rechte für kommerzielle Verwendung abtreten.
benmao ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 10:15   #8
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von benmao Beitrag anzeigen
Privat ist erlaubt, kommerziell ist verboten. Was ist mit öffentlich-nicht-kommerziell? Zum Beispiel im Forum oder in Flickr öffentlich?
Das sollte auch in den Bedingungen des Zoos stehen oder man sollte nachfragen.
Die meisten Zoos erlauben z.B. das Zeigen auf nichtkommerziellen Internetseiten.
Der Aquazoo Düsseldorf aber hat mir z.B. ohne nähere Begründung untersagt, Fotos in diesem Forum zu zeigen. Seitdem ist dieses Gebäude für mich tabu.

Eine Übersicht, was man in welchem Zoo darf, gibt es HIER (natürlich nicht rechtsverbindlich).
__________________
Gruß Jörg

Jubel, Trubel, Heiterkeit - seid zur Heiterkeit bereit (Bugs Bunny)
BadMan ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 11:15   #9
Joubi

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.10.2012
Ort: Hildesheim
Beiträge: 74
Das ein Zoo nicht möchte, dass man mit dort abgelichteten Tieren Geld verdient, sehe ich ein. Das bei manchen jegliche Veröffentlichung verboten ist, kann man zwiespältig sehen: Klar, man soll dort Eintritt zahlen, statt sich kostenlos die Tiere auf Bildern anzusehen - aber andererseits: Bessere Werbung gibt es doch gar nicht.
__________________
Viele Grüße, Joubi
Joubi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.11.2015, 12:30   #10
Mainecoon
 
 
Registriert seit: 20.10.2013
Beiträge: 2.115
Hallo,

private Nutzung bedeutet: Du hast die Bilder zur eigenen Ansicht im Fotobuch oder auf deiner Festplatte, kannst sie auch in Gestalt eines Diaabends zeigen in deinen eigenen vier Wänden, vorausgesetzt, du bekommst dafür kein Geld. MEHR NICHT!

Also ist bereits das Zeigen in diesem Forum nicht mehr abgedeckt, keine Veröffentlichung auf deiner eigenen Webseite, geschweige denn, die Teilnahme an einem Fotowettbewerb. Es sei denn, der Zoo erlaubt es ausdrücklich - sei es auf seiner Webseite oder schriftlich (!) auf Nachfrage.

Natürlich wäre da eine gute Werbung für den jeweiligen Zoo, aber einige haben auch Furcht, dass ein Bild - aus dem Zusammenhang gerissen - ein schlechtes Licht auf den Zoo werfen könnte.

Gruß

Mainecoon
der kein Rechtsanwalt ist und keinen Rat geben darf, sich aber beruflich jahrzehntelang u.a. mit dem Urheber- und Vervielfältigungsrecht auseinandergesetzt hat
__________________
Zur Demokratie gibt es keine Alternative.

Geändert von Mainecoon (21.11.2015 um 12:32 Uhr)
Mainecoon ist offline   Mit Zitat antworten
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