Zitat:
Zitat von *mb*
Das geht aber wohl nur, wenn man selbige nach den Regeln des Fernabsatzgesetzes (jetzt in BGB integriert) erworben hat, oder?
Und da gilt es, Fristen zu beachten! Man sollte sie auch nicht wie Eigentum in Besitz genommen haben usw. 
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Und allzu benutzt sollte sie auch nicht aussehen. Zumindest die Front sollte keine Kratzer aufweisen.....
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„Wenn du etwas edles und schönes machst, das unbemerkt bleibt, sei nicht traurig. Denn die Sonne ist jeden Morgen ein schönes Schauspiel und dennoch schläft der Großteil des Publikums noch.“ - John Lennon -
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