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Alt 15.10.2007, 23:26   #1
rtrechow

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 03.05.2006
Ort: Singen am Bodensee
Beiträge: 1.174
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Ein Jahr Garantie reicht doch, oder?

Im Zweiten Jahr gilt die Garantie ja auch nur für Defekte, die schon beim Kauf vorlagen. Und die entdeckt man i.d.R. in den ersten 6 Monaten. Was soll da im zweiten Jahr noch passieren? und dann noch die Sache mit der Beweislastumkehr ...

Das einzige, was im zweiten Jahr relevant werden könnte, ist ein allgemeiner Konstruktionsfehler (aber nach err58 sind die Konstrukteure sicher vorsichtiger geworden) und der Wiederverkaufswert könnte mit Garantie höher sein. Aber 'ne A700 verkauft man ja nicht schon nach 1,5 Jahren wieder, oder?
Das erste Jahr ist sicher das wichtigste... - aber wer per internet in den USA bestellt, kriegt ja wohl GAR KEINE Garantie - so hab ich das verstanden...
Rüdiger
rtrechow ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 15.10.2007, 23:34   #2
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von rtrechow Beitrag anzeigen
wer per internet in den USA bestellt, kriegt ja wohl GAR KEINE Garantie - so hab ich das verstanden...
Hmm, tja. Ich weiß nicht, ob ein Internethändler sich 'nen Zacken aus der Krone bricht, wenn er so eine Touristengarantie ausstellt. Das mag natürlich sein.

Ich werd's mal auf der CES im Januar erfragen, vielleicht gibt's da ja sogar Messe-Rabatt ...
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Alt 15.10.2007, 23:55   #3
Jens N.
 
 
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Im Zweiten Jahr gilt die Garantie ja auch nur für Defekte, die schon beim Kauf vorlagen.
Nein, das ist die gesetzliche Gewährleistung. Sony gibt aber tatsächlich zwei Jahre Herstellergarantie. Die genauen Bedingungen dazu findet man sicher irgendwo auf deren HP.

Zitat:
Und die entdeckt man i.d.R. in den ersten 6 Monaten. Was soll da im zweiten Jahr noch passieren?
Bei Objektiven würde ich das unterschreiben, bei Elektronik/Mechanik wie Kameras nicht. Ein Beispiel gibst du selbst: Error 58. Dann wären noch denkbar ausfallende Displays, Blendensteuerung, Verschluß ...

Zitat:
und dann noch die Sache mit der Beweislastumkehr ...
Das ist wieder die gesetzliche Gewährleistung.

Zitat:
Hmm, tja. Ich weiß nicht, ob ein Internethändler sich 'nen Zacken aus der Krone bricht, wenn er so eine Touristengarantie ausstellt. Das mag natürlich sein.
Keine Ahnung, Ich würd's aber auch nicht drauf ankommen lassen. Bevor die dein Geld haben, können die dir viel versprechen, wenn die Kamera dann da ist und der Wisch doch fehlt... zurück schicken, reklamieren? Viel Glück.
__________________
Gruß Jens
Jens N. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.10.2007, 23:59   #4
Schlaudenker.de
 
 
Registriert seit: 23.04.2007
Ort: 38531 Rötgesbüttel
Beiträge: 1.128
Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Dann wären noch denkbar ausfallende Displays, Blendensteuerung, Verschluß ...
... was bei gesetzlicher Gewährleistung vielleicht schwierig als Konstruktionsfehler zu beweisen gewesen wäre, aber bei Herstellergarantie gebe ich Dir recht.
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Alt 15.10.2007, 23:31   #5
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.553
Zitat:
Zitat von Schlaudenker.de Beitrag anzeigen
Ein Jahr Garantie reicht doch, oder?

Im Zweiten Jahr gilt die Garantie ja auch nur für Defekte, die schon beim Kauf vorlagen. Und die entdeckt man i.d.R. in den ersten 6 Monaten. Was soll da im zweiten Jahr noch passieren? und dann noch die Sache mit der Beweislastumkehr ...
Ich glaube nicht, dass bei einer 2-jährigen Herstellergarantie auch eine Beweislastumkehr eintritt.
Zumindest nicht bei deutschen Automobilherstellern, die Sony-Garantiebestimmungen habe ich leider nicht verfügbar.
Die Beweislastumkehr nach 6 Monaten kenne ich nur für die gesetzlich geregelte Gewährleistung.
__________________
Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
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