Zitat:
Zitat von Fridosw
Es steht bei Sigma nirgends etwas darüber, das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt. Die Übertragbarkeit bezieht sich hier auf das Produkt.
Und die nichtausgefüllte Garantiekarte ist kein Problem, solange dort die Seriennummer erkennbar ist und man eine ordentliche Kaufrechnung vorweisen kann. Auch die des Erstkäufers.
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Nein. Ich hab oben extra den Link auf die Garantiebedingungen von Sigma gesetzt, aber hier noch mal:
Zitat:
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hersteller-Garantie ist der Nachweis des Kaufdatums durch die Vorlage der Original-Kaufquittung (Kassendruck) in Verbindung mit der vom Händler vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllten Original-SIGMA-Garantiekarte.
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Solange sich Sigma nicht auf Kulanz bereit erklärt, das Objektiv zu reparieren, hat man schlechte Karten. Hab aus dem Grunde extra von den Händlern die Garantiekarten ausfüllen lassen, ansonsten nutzt einem die gute 3-Jahres-Garantie leider nichts.