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Alt 14.09.2009, 18:24   #1
Marco_K
 
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
Online Shop Problem

Ich habe das Problem, das meine `lieferbare`Vorkasse-Ware (Alpha700), bestellt am 03.09.2009, bei mir nicht ankommt.
Der Shop antwortet seit 5 Tagen auf keine eMails, telefonisch erreiche ich während den Geschäftszeiten nur den Anrufbeantworter.
Falls einer von Euch änliche Probleme oder Erfahrungen gemacht hat oder auch grad noch aktuelle aussteht, würde ich mich über eine Meldung zur eventuellen Problemlösung freuen. Antworten zu meiner Dummheit wegen Vorkasse kann ich nicht gebrauchen...
Den Shopnamen nenne ich aus aktuellem Anlass im DSLR-Forum nur auf Anfrage per PN.

Danke schonmal und Gruß aus Dortmund
Marco

An die Mods: Mein Beitrag darf gelöscht werden, der Shop hat sich vor 2min gemeldet und meinen Auftrag storniert. Grund der späten Meldung war ein Krankheitsfall!

Geändert von Marco_K (14.09.2009 um 19:08 Uhr)
Marco_K ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.09.2009, 19:14   #2
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.496
Schon mal versucht ein FAX zun senden und die Ware anzumahnen, da hat man etwas mehr in der Hand als mit E-Mail ?
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 19:32   #3
Marco_K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Schon mal versucht ein FAX zun senden und die Ware anzumahnen, da hat man etwas mehr in der Hand als mit E-Mail ?
Nein, auf die Idee bin ich nicht gekommen, mein nächster Schritt wäre ein Brief per Einschreiben gewesen.
Marco_K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 19:47   #4
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Name des Shops? Vielleicht gibt's da ja schon mehrere "Opfer". Rufschädigung ist das schon mal nicht, eher ein Erfahrungsbericht.
Einschreiben würd ich dem Fax auch vorziehen, ist, soviel ich weiß, auch nicht als Nachweis geeignet.
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 19:51   #5
steve.hatton
 
 
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.496
Bei Einschreiben aber aufpassen: Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.
Allerdings weiß man dann auch woran man ist.

Ein "Einwurfeinschreiben" gilt grundsätzlich als zugestellt !
steve.hatton ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 14.09.2009, 20:00   #6
Takami
 
 
Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7.239
Vorkasse bei solch einem Betrag ... das würde ich nur in höchster Not und nur bei den namhaftesten Versendern machen - und wohl selbst auch dort nicht

Harry
__________________
Harry

www.harrylieber.com
Takami ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 20:08   #7
Marco_K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von Marco_K Beitrag anzeigen
Antworten zu meiner Dummheit wegen Vorkasse kann ich nicht gebrauchen...
OK?
Marco_K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 20:08   #8
Marco_K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von Tommyknocker Beitrag anzeigen
Name des Shops?
Hast eine PN, bitte nicht öffentlich breittreten, danke.
Marco_K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.09.2009, 20:10   #9
Marco_K

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
Zitat:
Zitat von steve.hatton Beitrag anzeigen
Bei Einschreiben aber aufpassen: Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.
Allerdings weiß man dann auch woran man ist.

Ein "Einwurfeinschreiben" gilt grundsätzlich als zugestellt !
Danke für den Tip
Marco_K ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 15.09.2009, 20:11   #10
Kabuto
 
 
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
Bitte NICHT als Einwurfeinschreiben, da gibt es immer noch genug rechtliche Punkte, die ein gewiffter Anwwalt/Verkäufer sich rauswinden lassen kann. Mindestens Einschreiben mit Rückschein.
Wird das Einschreiben benachrichtigt, gilt es auch als zugestellt und kann (egal ob abgeholt oder nicht) für weitere rechtliche Schritte benutzt werden. Einwurfeinschreiben : Aus meinem Briefkasten wird seit Wochen die Post gestohlen,etc.."
Kabuto ist offline   Mit Zitat antworten
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