![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
|
Online Shop Problem
Ich habe das Problem, das meine `lieferbare`Vorkasse-Ware (Alpha700), bestellt am 03.09.2009, bei mir nicht ankommt.
Der Shop antwortet seit 5 Tagen auf keine eMails, telefonisch erreiche ich während den Geschäftszeiten nur den Anrufbeantworter. Falls einer von Euch änliche Probleme oder Erfahrungen gemacht hat oder auch grad noch aktuelle aussteht, würde ich mich über eine Meldung zur eventuellen Problemlösung freuen. Antworten zu meiner Dummheit wegen Vorkasse kann ich nicht gebrauchen... Den Shopnamen nenne ich aus aktuellem Anlass im DSLR-Forum nur auf Anfrage per PN. Danke schonmal und Gruß aus Dortmund Marco An die Mods: Mein Beitrag darf gelöscht werden, der Shop hat sich vor 2min gemeldet und meinen Auftrag storniert. Grund der späten Meldung war ein Krankheitsfall! Geändert von Marco_K (14.09.2009 um 19:08 Uhr) |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#2 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.496
|
Schon mal versucht ein FAX zun senden und die Ware anzumahnen, da hat man etwas mehr in der Hand als mit E-Mail ?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
|
Name des Shops? Vielleicht gibt's da ja schon mehrere "Opfer". Rufschädigung ist das schon mal nicht, eher ein Erfahrungsbericht.
Einschreiben würd ich dem Fax auch vorziehen, ist, soviel ich weiß, auch nicht als Nachweis geeignet. |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Registriert seit: 08.04.2009
Ort: Neusäß (BY)
Beiträge: 14.496
|
Bei Einschreiben aber aufpassen: Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.
Allerdings weiß man dann auch woran man ist. Ein "Einwurfeinschreiben" gilt grundsätzlich als zugestellt ! |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]() |
#6 |
Registriert seit: 14.06.2008
Beiträge: 7.239
|
Vorkasse bei solch einem Betrag
![]() ![]() Harry |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
|
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 |
Registriert seit: 04.01.2006
Ort: Berlin Tempelhof/Mariendorf
Beiträge: 925
|
Bitte NICHT als Einwurfeinschreiben, da gibt es immer noch genug rechtliche Punkte, die ein gewiffter Anwwalt/Verkäufer sich rauswinden lassen kann. Mindestens Einschreiben mit Rückschein.
Wird das Einschreiben benachrichtigt, gilt es auch als zugestellt und kann (egal ob abgeholt oder nicht) für weitere rechtliche Schritte benutzt werden. Einwurfeinschreiben : Aus meinem Briefkasten wird seit Wochen die Post gestohlen,etc.." |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
![]()
|
|
|