![]() |
|
|
![]() |
|||||||||||||
![]() |
||||||||||||||||
|
![]() |
#1 |
Registriert seit: 28.09.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 7
|
Garantiezeitraum D7
Hallo zusammen,
meine D7 ist nach etwas über einem Jahr Nutzung zu Beginn eines Urlaubs auch mit dem hier schon ziemlich bekannten Anti Shake Defekt ausgefallen. Ich bin davon ausgegangen, daß hier dann die 2jährige gesetzliche Garantie greift. Die Reaktion des Servicezentrums in Bremen ist folgendermaßen: "... Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Firma Konica Minolta GmbH auf alle Produkte eine weltweite Garantie von 1 Jahr ab Kaufdatum gibt. Das Kaufdatum bei diesem Gerät ist älter als 12 Monate, somit fällt diese Leistung nicht mehr in den Garatiezeitraum und ist von unserer Seite kostenpflichtig." Wie sind Eure Erfahrungen und kann der Hersteller den gesetzlichen Garantiezeitraum auf diese Weise unterlaufen? Schöne Grüße |
![]() |
![]() |
Sponsored Links | |
|
|
|