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Alt 16.08.2005, 07:53   #1
jeschonke
 
 
Registriert seit: 18.07.2004
Beiträge: 173
Betrug im Internet

Ich habe ein Objektiv gekauft in Östereich bei einer Privatperson.Ich habe den Kaufbetrag überwiesen,doch der Verkäufer schickt mir nicht das Objektiv und auf meine E-Mails antwortet er nicht.Frage ist es möglich ob man von Deutschland aus sein Geld gerichtlich zurück fordern kann.Wenn ja an welche Instanz muß man sich in Berlin wenden.Der Name und die Anschrift des Verkäufers sind mir bekannt.Nun noch allgemein,der Verkäufer ist in einigen Fotoforen einschlägig bekannt,seine Speziallität ist in Fotoforen Elektronic und Kamerazubehör anzubieten,und Geld kassieren und die wahrscheinlich nicht vorhandene Ware nicht zu liefern.Name des Betrügers können von mir mit PN angefordert werden.MfG.Jeschonke
jeschonke ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.08.2005, 09:05   #2
Ditmar
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D 10557 Berlin Moabit
Beiträge: 16.958
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!
__________________
mit einem Gruß von einem Dithmarscher aus dem Zentrum Berlins (Moabit)
Ditmar
Ditmar ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 09:13   #3
Bobafett
 
 
Registriert seit: 28.09.2003
Ort: D-48*** Münster
Beiträge: 1.873
Gleiches habe ich auch schon gemacht. Ich habe mir aber zuvor den Personalausweis (in Kopie) schicken lassen und das Geld Halb/Halb in Vor- und Nachkasse überwiesen. So hat es dann auch gut geklappt.
Das hilft dir jetzt zwar nicht wirklich weiter.....

Ich kann mir aber vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, das Geld wieder zu besorgen! Aber ich wünsche dir viel Erfolg!!!!

Gruß Christian
__________________
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Bobafett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 09:23   #4
newdimage
 
 
Registriert seit: 04.02.2004
Ort: MG
Beiträge: 11.388
Sehr ärgerlich. Ich habe bisher maximal 200 Euro vorab überwiesen, da hatte ich aber schon Adresse des Verkäufers, Telefonnummer desselben und Vorschlaghammer bereitgelegt.
Ich kaufe gerne in der näheren Umgebung und hole ab.

Im Ausland kaufe ich nicht, so dramatisch günstig sind die Preise für gute, gebrauchte Objektive im I-Net nicht.

Meine Kamera nebst Zubehör habe ich übrigens im Ladenlokal gekauft, jetzt habe ich ein Bild von den Händlern und kann dort auch bedenkenlos übers Telefon/Internet bestellen. Ist vielleicht etwas aufwändig und teurer, dafür vergnügt sich niemand mit meinem Geld ohne eine Gegenleistung erbracht zu haben.

Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.
newdimage ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 09:30   #5
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Zitat:
Zitat von newdimage
Den Weg von Christian, halbe/halbe finde ich auch überlegenswert.
Nur machen den die wenigsten mit...
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.08.2005, 09:34   #6
jeschonke

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 18.07.2004
Beiträge: 173
Zitat:
Zitat von Ditmar
Da wird wohl nur ein Anwalt helfen können!

Anwalt?Zu erst will ich mich Informieren was ich selber gerichtlich bewegen kann und ob man überhaubt von Deutschland aus über den Rechtsweg Geldforderung in das Ausland erheben kann,sonst zahlt man noch mehr und weiß nicht ob man sein Geld wieder sieht.Ich denke mal wenn er von Östereich aus seine Betrügereien in Deutschland macht dann wird es wohl schwer sein oder gar nicht möglich sein das Geld wieder zubekommen.MfG Jeschonke
jeschonke ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 09:39   #7
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
hallo jeschonke,
so aussichtlos sehe ich die sache nicht. ich würde allerdings direkt einen anwalt konsultieren, bevor du etwas falsches machst oder fristen versäumst. meine frau ist anwältin, die erzählt immer wieder von den "deppen", die erst die karre in eigeninitiative in den sand fahren und dann jammernd vor ihrem schreibtisch sitzen.
vielleicht hast du ja ne rechtsschutzversicherung, dann kostet es ja nichts. ansonsten solltest du drüber nachdenken, für die zukunft eine abzuschliessen.
viele grüsse aus dem bergischen
michael
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 13:15   #8
Echidna
 
 
Registriert seit: 01.10.2003
Ort: Duisburg
Beiträge: 1.683
Das billigste wird sein, das Geld als Lehrgeld auszubuchen. Allerhöchstens könntest Du über die österreichische Polizei noch eine (wahrscheinlich weitere) Strafanzeige gegen den Verkäufer erstatten.

Um gegen ihn zwangsweise vorgehen zu können, brauchst Du einen Gerichtsbeschluß, ein Urteil oder wie man das auch immer in Österreich nennt. Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.

Vorausgesetzt bei alledem: die Info stimmt, daß der Typ einschlägig bekannt ist.

Gruß

Echidna
Echidna ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 13:20   #9
pumapaul
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-42477 Radevormwald
Beiträge: 1.305
Zitat:
Zitat von Echidna
Dies zu erstreiten kostet Dich Geld und Zeit. Wenn Du diesen Titel dann hast, geht der Typ in die Insolvenz oder ist eh unpfändbar und Du kannst Dir mit Deinem Gerichtsbeschluß die Gästetoilette tapezieren. Dann hast Du gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen.
das aber nur, wenn du keine rechtschutzversicherung hast. ich halte eine solche für ähnlich wichtig wie eine haftpflicht. vor allem in zeiten, wo jeder noch so banale streit zum gericht oder zumindest zum anwalt geht.
ciao
michael
pumapaul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.08.2005, 13:31   #10
HeinS
 
 
Registriert seit: 30.12.2003
Beiträge: 2.388
Hallo
Das war doch nicht Herr ******* ****... aus AT? Selber habe ich ja keine Erfahrung mit ihm/ihr, aber schon einiges gelesen


[edit by Basti] Keine Namen angeben bitte!
__________________
Grüße, Heinz
HeinS ist offline   Mit Zitat antworten
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