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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Verkauf von Kitobjektiv - Gewährleistung übertragbar?
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Alt 13.02.2016, 14:08   #1
RRibitsch
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
Verkauf von Kitobjektiv - Gewährleistung übertragbar?

Hallo!

Mich würde interessieren, ob beim Verkauf eines Objektives aus einem Set die 2 Jahre Gewährleistung, welche Sony bietet auf den Verkäufer übertragen werden kann. In den Garantiebedingungen von Sony steht, dass im Falle eines Anspruches die Originalrechnung vorgelegt werden muss, weiters muss die Seriennummer leserlich sein usw.

Jetzt denke ich z.B. an Amazon, hier gibt es ja keine Papierrechnung mehr im Original, sondern diese kann man als pdf.-downloaden. Jetzt denkt man vielleicht, man kann das Produkt im Garantiefall an Amazon zurückgeben, doch die verweisen auf die jeweilige Servicefirmen, somit müsste die pdf.-Rechnung ausreichen.

Hat diesbezüglich schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Gibt es diesbezüglich Erfahrungen.
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Schöne Grüße
Robert

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Alt 13.02.2016, 14:11   #2
Dat Ei
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 20.036
Geht's Dir um die Gewährleistung oder die Garantie? In den ersten Sätzen widersprichst Du Dir schon.


Dat Ei
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Alt 13.02.2016, 14:18   #3
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
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Ein interessanter Artikel zum Thema: Klick!
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Alt 13.02.2016, 15:14   #4
RRibitsch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
Zitat:
Zitat von Dat Ei Beitrag anzeigen
Geht's Dir um die Gewährleistung oder die Garantie? In den ersten Sätzen widersprichst Du Dir schon.


Dat Ei
Ich meine natürlich Garantie!
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Schöne Grüße
Robert

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Alt 13.02.2016, 15:16   #5
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Und was hat Amazon mit der Garantie zu tun?
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Alt 13.02.2016, 15:23   #6
RRibitsch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
Danke für den link.

OK, nachdem ich eine anonymisierte Rechnung vom Fachhändler habe und die Seriennummer des Kitobjektivs auf der Rechnung aufscheint, dürfte es wohl keine Probleme geben wie es hier beschrieben wird:

Sollte man also grundsätzlich von Gebrauchtware die Finger lassen? Nicht unbedingt. Denn es gibt durchaus Möglichkeiten, die Gewährleistungsfalle zu umgehen. Am einfachsten ist es, wenn der Kaufbeleg anonym ist. Wer im Elektromarkt an der Kasse bezahlt, muss dort normalerweise nicht seine Personalien hinterlassen. So lässt sich später auch nicht nachvollziehen, ob es der erste oder der zweite Käufer ist, der die Ware zurückbringt. Bei technischen Geräten, bei denen die Reklamation allein über die Seriennummer läuft, sind die Käuferdaten ohnehin zweitrangig.
__________________
Schöne Grüße
Robert

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Alt 13.02.2016, 15:23   #7
hlenz
 
 
Registriert seit: 24.08.2008
Beiträge: 7.454
Nach meiner Erfahrung reicht es dem Sony-Service, wenn eine Rechnung jünger als 2 Jahre vorgelegt werden kann. Rechnungsadresse und Auftraggeber müssen nicht identisch sein.
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Alt 13.02.2016, 15:50   #8
Sennaspy
 
 
Registriert seit: 21.08.2014
Ort: Dortmund
Beiträge: 570
Ich hab mein 35/1.8 hier im Forum gebraucht gekauft mit 5 Jahresgarantie.
Ich hatte diesbezüglich bei Sony angefragt, ob die Garantie übertragbar ist.

Solange ich die Rechnung vorlegen kann, gilt sie 5 Jahre ab Kaufdatum auch wenn ich nicht der Erstkäufer bin war die Aussage, die ich auf meine Anfrage bekam.
Für die normale Garantie dürfte das dann auch gelten.
__________________
Viele Grüße aus DO
Falk

You always walk alone...
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Alt 13.02.2016, 16:03   #9
ChuckTheHamster
 
 
Registriert seit: 11.05.2014
Ort: Dresden / Gera
Beiträge: 36
Habe gerade einen ähnlichen Fall.
Kitobjektiv hier im Forum gekauft und defekt von Hermes erhalten.

Nun habe ich es zusammen mit der Amazonrechnung des Kits an Geissler versandt zur Reperatur. Mal sehen wie es gehandhabt wird.

Im schlechtesten Fall muss ich wohl für die Reperatur in Vorleistung gehen und mir dann das Geld von Hermes zurückholen, war zum Glück als Paket aufgegeben.

Ich berichte wenn sich was tut.
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Alt 13.02.2016, 19:08   #10
RRibitsch

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 04.05.2007
Ort: Klagenfurt am Wörthersee
Beiträge: 1.301
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Und was hat Amazon mit der Garantie zu tun?
Ich bezog mich darauf, da man bei Amazon keine Originalrechnung in Papierform, sondern diese lediglich als pdf.-Datei bekommt, falls bei einem Garantieanspruch wirklich ein Original verlangt wird.

@ Falk: Die 5 Jahre Garantieverlängerung ist 100 %ig auf den neuen Käufer übertragbar, dies steht ausdrücklich in den Bedingungen.
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Schöne Grüße
Robert

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Geändert von RRibitsch (13.02.2016 um 19:10 Uhr)
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