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Alt 06.10.2012, 15:27   #1
Dyas1251
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 153
Rechtliche Definition "Fotograf" ?

Hallo zusammen,

in der älteren Diskussion "Vom Modelscouting zum Modelshooting" wurde am 08.06.11 unter http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...t=41438&page=8 die Aussage, Zitat:

Fotografen (filtern)....
bekanntlich kann sich seit 2004 JEDER Gestörte "Fotograf" nennen...es wird nicht mehr geprüft


gemacht.
Mir war bzw. ist bis dato bekannt, daß die Bezeichnung "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung ist die nur von ausgebildeten Fotografen mit abgeschlossener (natürlich erfolgreich) Lehre geführt werden darf.

Hat sich da wirklich etwas geändert ?

Hier lesende Berufsfotografen und / oder Mitarbeiter der IHK bitte kurzes Feedback geben.

Danke, Gruß Dyas1251
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