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#1 |
Registriert seit: 15.01.2008
Ort: Freistaat Sachsen
Beiträge: 5.050
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Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt
Gut zu wissen:
Urteil: Fehlpixel im Bildsensor berechtigt zum Kaufrücktritt http://www.heise.de/foto/meldung/Urt...tml?view=print Während in Monitoren je nach Pixelklasse Fehlpixel akzeptiert werden müssen, gilt das nicht für Digitalkameras und insbesondere auch dann nicht, wenn die Kamera-Software das Fehlpixel bei Foto-Aufnahmen herausrechnet, dieses bei Video-Aufnahmen jedoch sichtbar bleibt
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Wer die Freiheit aufgibt um Sicherheit zu gewinnen, der wird am Ende beides verlieren (Benjamin Franklin) |
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#2 |
Registriert seit: 16.08.2010
Beiträge: 19.105
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Das stimmt so verallgemeinert natürlich nicht. Ein Fehlpixel berechtigt keineswegs automatisch zum Rücktritt. Wie bei jedem Sachmangel hat der Verkäufer erst einmal zwei Versuche zur Nachbesserung frei. Erst wenn die fehlgeschlagen sind – und das ist hier im konkreten Fall ja gegeben – steht dem Käufer (ebenfalls: wie bei jedem anderen Sachmangel auch) ein Rücktrittsrecht zu.
Das Gerichtsurteil besagt also lediglich: Ein Fehlpixel ist anerkanntermaßen ein Sachmangel und nicht nur ein Schönheitsfehler. Das Rücktrittsrecht ergibt sich gemäß BGB nur daraus, daß der Hersteller eine Nachbesserung verweigert. Bevor jetzt alle ihre Hotpixel zu Geld machen wollen. ![]()
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Any feature is a bug unless it can be turned off. (Heuer's Law, 1990) |
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