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Alt 25.09.2009, 16:47   #1
Global Warming
 
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
Zollbenachrichtigung?

Hallo,

ich habe vor einiger Zeit ein Kamerazubehörteil bestellt, das aus Hong Kong geliefert werden sollte, allerdings ist dieser anstatt nach Österreich (Austria) nach Australien geliefert worden.

Heute habe ich dann eine Zollbenachrichtigung von der Post erhalten, in der steht, dass sie die Rechnung zur weiteren Abfertigung benötigen.

Ich bin selbstverständlich ein wenig verwirrt, da ich nicht mit weiteren Komplikationen gerechnet habe, zumal andere Leute bereits nicht in Kontakt mit dem Zoll kommen mussten.

Nun habe ich recherchiert und habe entdeckt, dass die Zollfreigrenze bei ca. 25€ liegt, wobei der Artikel ca. 60€ gekostet hat.

Glaubt ihr, dass es diesbezüglich Probleme geben kann, sodass ich Zollgebühren zahlen muss?


Grüße
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Alt 25.09.2009, 16:53   #2
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Ich kann nur für Deutschland sprechen: Bei uns ist das ein einfaches Verfahren mit Hingehen, Rechnung/Kontoauszug zeigen, Bezahlen und Mitnehmen besteht. Wenn die Grenze wirklich 35€ drunter liegt, dann wirst Du wohl um das Bezahlen nicht herumkommen, weil die Dir den Gegenstand sonst nicht aushändigen werden.
Beschummeln würde ich auch nicht - die kennen meistens die Gegenstände und Du must das vor ihren Augen aufpacken und dann wird klar, dass das etwas mehr als 25€ gekostet hat.

Fazit: ich glaube, Du kommst nicht wirklich drum herum - außer ein gewiefter Österreicher hat noch praktische Tipps...
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Gruß,
Michael
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Alt 25.09.2009, 17:00   #3
Global Warming

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
Aber das heißt, das Ding ist bereits bei denen gelagert, sofern "Ende der Lagerfrist" das bedeutet

Mal schaun wieviel ich zahlen, muss. Vielleicht kann mir der Verkäufer das auch zurückerstatten

Sagt mal, musstet ihr bereits ebenfalls Zoll zahlen?

Wenn ja, wieviel?
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Alt 25.09.2009, 17:05   #4
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Du zahlst ja keinen Zoll, sondern die übliche Mehrwertsteuer, die du auf das eingeführte Produkt zahlen musst. Zoll fällt höchstens in Form einer Bearbeitungsgebühr an.

Gruß Wolfgang
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Alt 25.09.2009, 17:06   #5
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Zitat:
Zitat von Global Warming Beitrag anzeigen
Aber das heißt, das Ding ist bereits bei denen gelagert, sofern "Ende der Lagerfrist" das bedeutet
ja, das lagert bei denen, bis Du das abholst, wenn nicht, wird es zurückgeschickt und der Verkäufer stellt Dir eine Rechnung über Strafporto (je nach Verkäufer)

Zitat:
Mal schaun wieviel ich zahlen, muss. Vielleicht kann mir der Verkäufer das auch zurückerstatten
ich vermute mal, dem ist das ziemlich schnuppe, wenn Du per Vorkasse gelöhnt hast. Aber wer weiß...

Zitat:
Sagt mal, musstet ihr bereits ebenfalls Zoll zahlen?
Wenn ja, wieviel?
ja klar, was ist der Satz bei uns? 19% Mehrwertsteuer + 6%Einfuhrumsatzsteuer oder so ähnlich. Das muss ich immer nachschauen. Ich bin mir bloß sicher: Versandkosten müssen auch besteuert werden. Sprich: ein Viertel des Preises kann man noch mal drauf schlagen...
__________________
Gruß,
Michael
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Alt 25.09.2009, 17:14   #6
Global Warming

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
Danke für die Information!

Zitat:
ja klar, was ist der Satz bei uns? 19% Mehrwertsteuer + 6%Einfuhrumsatzsteuer oder so ähnlich. Das muss ich immer nachschauen. Ich bin mir bloß sicher: Versandkosten müssen auch besteuert werden. Sprich: ein Viertel des Preises kann man noch mal drauf schlagen...
Wenn ich ein weiteres Viertel zahlen muss, dann betragen die Kosten 75 statt 60 Euro.

Eigentlich sehr dreist, wenn man bedenkt, dass man nie darauf aufmerksam gemacht wird.
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Alt 25.09.2009, 17:34   #7
hameln
 
 
Registriert seit: 19.01.2006
Ort: 2xxxx
Beiträge: 455
Da Du die Freigrenze überschritten hast, mußt Du die Einfuhrumsatzsteuer (entspricht praktisch sozusagen der Mehrwertsteuer) zahlen. Zollgebühren entfallen, weil die hierfür gesonderte Freigrenze unterschritten ist.

Dass "Zoll" bezahlt werden muß, ist doch grundsätzlich klar. Die Frage ist lediglich, wann man Freigrenzen über- oder unterschreitet; dazu muß man sich vorher erkundigen.

"Zoll" (also Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren) fallen nur dann nicht an, wenn innerhalb der EU eingekauft wird.
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Alt 25.09.2009, 17:36   #8
Global Warming

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 30.05.2009
Ort: Wien
Beiträge: 646
Stimmt, da hast du im Grunde recht.

Trotzdem kann man nicht verlangen, dass jeder im Kopf weiß, wo sich die Freigrenzen befinden
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Alt 25.09.2009, 18:04   #9
Fastboy
 
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: Wien
Beiträge: 1.923
Kunde als Endverbraucher
ab 22€ Einfuhrumsatzsteuer
ab 150€ Zusätzlich Zoll

Unwissen schützt vor Strafe nicht, in deinem Fall Einfuhrumsatzsteuer.

Ich war erst vor 4 Wochen in der Situation. Bei mir war die Rechnung 62€. EUmSt waren so um die 12 Euro, also 20%. War Vormittags abholen, ist eine Sache von 1/4 Stunde
Mach dir den Spaß und hole es selbst ab. Die volle Show, wie in MA2412.

LG
Gerhard

Edith: Für unsere deutschen Forumlern MA2412
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Wer für alles offen ist, kann nicht ganz dicht sein.

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Alt 26.09.2009, 11:00   #10
Stoney
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Ort: Stuttgart
Beiträge: 2.135
Zitat:
Zitat von Global Warming Beitrag anzeigen
Trotzdem kann man nicht verlangen, dass jeder im Kopf weiß, wo sich die Freigrenzen befinden
Man kann sich ja informieren. Oder erwartest Du vom Versender in Hong Kong, dass er die Zollbestimmungen recherchiert für alle Länder, in die er versendet (in diesem Fall vermutlich weltweit)?
__________________
Gruß
Frank

http://www.foto-genuss.de - Meine Fotos
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