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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Heul.... ich war zu langsam
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Alt 05.07.2009, 18:34   #1
Gerhard12
 
 
Registriert seit: 12.10.2004
Ort: Kiel
Beiträge: 389
Heul.... ich war zu langsam

schade


Das gehört zu den Schnäppchen des Jahres

200 2,8 für einen niedrigen 2stelligen Eurobetrag
Ob sich da einer ärgert ????

und einer freut

Gruss aus dem Norden


Gerhard

Geändert von Gerhard12 (05.07.2009 um 18:41 Uhr)
Gerhard12 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.07.2009, 18:47   #2
olli.kr
 
 
Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 283
Verkauft nach 53 Sekunden! Das ist doch mal was! Kann ich irgendwie nicht glauben.

olli
olli.kr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 18:49   #3
Gerhard12

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 12.10.2004
Ort: Kiel
Beiträge: 389
Ich war leider 4 Sekunden zu langsam
Gerhard12 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 18:53   #4
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Der Verkäufer wird sich mit dem Sofort-Kaufen vertan haben und wollte es als Startpreis setzen!
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 19:10   #5
Nikolaus
 
 
Registriert seit: 27.09.2003
Ort: Hannover
Beiträge: 1.148
Der Verkäufer hat noch etwas anderes mit Sofort-Kauf 29,-€ am Laufen. Ich vermute, dass er beim Einstellen des Angebots einen Fehler gemacht hat und den Sofort-Kauf-Preis von dem anderen Angebot übernommen hat.
Ob der Käufer das Objektiv zu dem Preis wohl wirklich bekommt?

Liebe Grüße vom Nikolaus
Nikolaus ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 05.07.2009, 19:14   #6
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Ups, blöder Fehler...
Aber man sollte dran denken, das sowas auch immer einen selber treffen kann... Oder es ist irgendwo ein Haken versteckt
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 19:17   #7
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
Byronimus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 19:26   #8
olli.kr
 
 
Registriert seit: 20.12.2006
Beiträge: 283
Zitat:
Zitat von Byronimus Beitrag anzeigen
Bei diesen Preis ist es offensichtlich das er beim Einstellen einen Fehler gemacht hat, da wird er den Verkauf wohl annulieren können.
Warum sollte das so sein? Am Ende des Einstellens erklärst du Dich für das Angebot verantwortlich! Das geht dann höchstens von der Kulans des vermeindlichen Käufers aus!

olli
olli.kr ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 19:32   #9
Tommyknocker
 
 
Registriert seit: 02.02.2008
Ort: Holzland
Beiträge: 1.393
Schon richtig, ich hoffe mal für den VK, das der Käufer kein komplett rücksichtsloser Mensch ist... Wer hat denn noch keinen Fehler gemacht?
Ich wäre auf jeden Fall froh, würde da jemand nicht auf biegen und brechen auf sein Recht bestehen. Aber auch da gebe es ja noch Lösungen, kleiner Tollpatsch wie man manchmal ist...
Tommyknocker ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.07.2009, 19:41   #10
Byronimus
 
 
Registriert seit: 12.08.2006
Ort: Ironien nahe der Sarkastischen Grenze
Beiträge: 1.248
Normalerweise ist es so: Der Verkäufer macht auf eBay ein Angebot, das durch die Annahme (das Höchstgebot) des Käufers zum Ablauf der Auktion bzw. beim Sofortkauf sofort zu einem wirksamen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB führt.

Das Angebot des Verkäufers ist dabei eine Willenserklärung, bei deren Abgabe man irren kann und die man deshalb nach §119 I BGB anfechten kann. Tut man das, so kommt der Kaufvertrag überhaupt nicht zustande und der ursprüngliche Anbieter ist nicht zum Verkauf des Artikels verpflichtet.

Bei so einer Anfechtung einer Willenserklärung könnte der Anfechtende aber zu einem Schadensersatz nach §122 BGB verpflichtet sein. Dabei handelt es sich aber nur um den sogenannten Vertrauensschaden: Es wird nur ersetzt, was der verhinderte Käufer an Aufwändungen für den Kauf hatte - also in der Regel nichts oder allenfalls ein paar Cent für die verschwendete Onlinezeit.

Dazu kommt noch, dass gemäß §122 II BGB kein Schadensersatz zu leisten ist, wenn der "Geschädigte" den Grund der Anfechtung kennen musste. Das dürfte bei so einer Konstellation immer der Fall sein.
__________________
Mög schützen uns des Kaisers Hand vor Groß- Berlin und Zweckverband! (zitat von Emil Müller)
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