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Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
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mal wieder was Rechtliches
hier die Fakten:
meine Mutter hat uns 3 Kindern ein Haus in Schweden vererbt, sie selber hat es von Verwandten aus Schweden abgekauft und teilweise Schenkungen erhalten. Darunter auch von Ihrer Tante, die für Ihr 1/18 Teil dafür als Gegenleistung folgenes bekam: ein Benutzungs-und Wohnrecht für sie selbst und ihr genehme Personen auf Lebenszeit. ( Unterhaltungskosten, Steuern etc. ist sie befreit ) Das ist jetzt über 30 Jahre her, das Haus wurde dann eben vor 4 Jahren an uns weitervererbt. Frage: - besteht das Wohn-und Nutzungsrecht weiterhin ? ( Haus wurde ja vererbt, Kontrakt galt ja zwischen Tante und Mutter ) -ihr angenehme Personen, also ihr Sohn, macht jetzt Alarm und meint, er hätte zubestimmen, wann wer wie lange in dem Ferienhaus Urlaub macht - hat er nicht nur ein abgeleitetes Nutzungsrecht ? Fragen über Fragen, vielleicht hat ja einer hier eine Idee, wie wir den Sohn der Tante zur Vernunft bringen können, da er nun schon mit Rechtsbeistand arbeitet und meint, er hätte ja Wohn- und Nutzungsrecht und wir ( also die rechtlichen Besitzer )hätten sich mal nach seinem Fahrplan der Ferienhausbelegung zuHalten. Grüße Björn
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Je weniger der Mensch über etwas weiß , umso leichter verfällt er der hypnotischen Wirkung einfacher Erklärungen Geändert von bjoern.mai@gmx.de (11.05.2009 um 15:18 Uhr) |
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