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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Wann darf ich mich Bildjournalist nennen?
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Alt 11.05.2006, 22:57   #1
A2Freak
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Wann darf ich mich Bildjournalist nennen?

Mal eine Frage an die Fachleute hier:

Ab wann darf man sich Bildjournalist nennen? Benötige ich dafür eine Ausbildung oder geht das auch ohne?

Ich kenne jemanden, der sich auf seiner HP in seinem Impressum Bildjournalist nennt, aber in diesem Bereich absolut keine Ausbildung hat. Würde mich nun interessieren, ob er sich dann so nennen darf.
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.05.2006, 23:00   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Ich sage jetzt mal ganz spontan: Bildjournalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
__________________
VLG: Manni
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Alt 11.05.2006, 23:01   #3
Sebastian Stelter
 
 
Registriert seit: 09.02.2006
Ort: Frankfurt/Main
Beiträge: 2.138
Es darf sich doch auch jeder "Fotograf" nennen.

Mfg Sebastian Stelter
Sebastian Stelter ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:03   #4
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von Sebastian Stelter
Es darf sich doch auch jeder "Fotograf" nennen.
Nö, Fotograf ist eine geschützte Berufsbezeichnung.
__________________
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Glenroses Kentucky Stinger
Dimagier_Horst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:04   #5
A2Freak
Gesperrt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
Habe gerade etwas dazu gefunden. Wie kann man das interpretieren?
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 11.05.2006, 23:27   #6
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Zitat:
Als Berufseinsteig bieten.....
Da ist keine unbedingte Voraussetzung genannt.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:41   #7
hosand
 
 
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
Grundlage ist der Beruf Jornalist - der ist doch geschützt, oder? Jeder (gelernte) Jornalist der fotografiert ist "Bildjornalist" und darf sich so nennen.

So würde ich es interpretieren...
__________________
Gruß Holger
hosand ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:42   #8
KleinD7
 
 
Registriert seit: 03.12.2005
Ort: Köln
Beiträge: 795
Hallo Olaf,

ich habe auch mal gesucht und bin auf einen Text zum "Bildjournalisten" gestossen. Ich bin noch nicht ganz durch, aber bis jetzt scheint es eher keine eindeutige Definition bezüglich der nötigen Ausbildung zu geben.

Auszug aus: "Die berufliche Situation freier Bildjournalisten in der Bundesrepublik Deutschland", Magisterarbeit von Alfred Büllesbach, Institut für Publizistik der Freien Universität Berlin, 1992
__________________
Grüße aus Köln
David
KleinD7 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:49   #9
A2Freak
Gesperrt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 01.10.2004
Ort: 3 Km vom Highway to Love entfernt.
Beiträge: 8.460
@Hosand: Der junge Mann, um den es in meinem Fall geht, ist weder Journalist, noch Fotograf. Er trägt einfach nur etwas dick auf in seinem Impressum.

@KleinD7: Danke für den Text, liest sich interessant.
A2Freak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.05.2006, 23:53   #10
Dimagier_Horst
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 18.423
Zitat:
Zitat von hosand
Grundlage ist der Beruf Jornalist - der ist doch geschützt
Nö, ist nicht geschützt.
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