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Wann darf ich mich Bildjournalist nennen?
Mal eine Frage an die Fachleute hier:
Ab wann darf man sich Bildjournalist nennen? Benötige ich dafür eine Ausbildung oder geht das auch ohne? Ich kenne jemanden, der sich auf seiner HP in seinem Impressum Bildjournalist nennt, aber in diesem Bereich absolut keine Ausbildung hat. Würde mich nun interessieren, ob er sich dann so nennen darf. |
Ich sage jetzt mal ganz spontan: Bildjournalist ist keine geschützte Berufsbezeichnung.
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Es darf sich doch auch jeder "Fotograf" nennen.
Mfg Sebastian Stelter |
Zitat:
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Habe gerade etwas dazu gefunden. Wie kann man das interpretieren?
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Zitat:
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Grundlage ist der Beruf Jornalist - der ist doch geschützt, oder? Jeder (gelernte) Jornalist der fotografiert ist "Bildjornalist" und darf sich so nennen.
So würde ich es interpretieren... |
Hallo Olaf,
ich habe auch mal gesucht und bin auf einen Text zum "Bildjournalisten" gestossen. Ich bin noch nicht ganz durch, aber bis jetzt scheint es eher keine eindeutige Definition bezüglich der nötigen Ausbildung zu geben. Auszug aus: "Die berufliche Situation freier Bildjournalisten in der Bundesrepublik Deutschland", Magisterarbeit von Alfred Büllesbach, Institut für Publizistik der Freien Universität Berlin, 1992 |
@Hosand: Der junge Mann, um den es in meinem Fall geht, ist weder Journalist, noch Fotograf. Er trägt einfach nur etwas dick auf in seinem Impressum.
@KleinD7: Danke für den Text, liest sich interessant. :top: |
Zitat:
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