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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Frage zum Urheberrecht
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Alt 28.05.2013, 13:12   #1
doc_snyder
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Frage zum Urheberrecht

Hallo,
ich melde mich mal wieder zu Wort.
Ich habe derzeit ein kleines "Urheberrechtsproblem" und denke, dass ich hier dazu ein bisschen Hilfe finden kann. Ich muss meine Beschreibung des ganzen aber etwas anonymer halten. (Schlafende Hunde wecken etc...)

Also ich habe mal bei einer Firma gearbeitet, die Konsumgüter mit div. Motiven herstellt. Seinerzeit habe ich auch ein paar Fotos an die Firma "verkauft"... Der Verkauf der Bilder geschah mit Hilfe eines Vertrages und mit einer Zahlung eines Betrages X an mich. Soweit so gut.

In dem Vertrag habe ich der Firma für die bestimmte Art von Drucktechnik, auf die das Unternehmen spezialisiert war, Exklusivität garantiert. (Also das Bild nicht an andere Verlage etc zu verkaufen)… Überdies ist im Vertrag geregelt, dass auf den Produkten mein Name mit dem © zu stehen hat.

Auf den ersten Produkten, stand der Name auch korrekt drauf, so wie es sich gehört. Jetzt kommt aber der Casus Knaxus.
Ich habe das Unternehmen verlassen. Mittlerweile wurde ein „Joint-Venture“ gegründet, das sich auf eine bestimmte Art von Produkten spezialisiert hat. Dieses Joint Venture läuft als eigene GmbH mit eigener Handelsregisternummer etc… Zur Vereinfachung nennen wir das „alte Unternehmen“ einfach „Unternehmen A“ und das Joint Venture nennen wir „Unternehmen B“.

Unternehmen B verkauft jetzt also Produkte u. a. mit meinen Fotos, nennt aber nirgends auf der Verpackung meinen Namen. Ebenso ist dazu auf der Rechnung kein Hinweis zu finden.

Da die Produkte von B quasi eine Weiterverarbeitung von den Produkten von A sind, kann ich denen da nichts, denn die dürfen mit den Erzeugnissen, die in diesem Verfahren hergestellt werden, machen was sie wollen.

Habe ich aber eine Chance dagegen vorzugehen, wenn der Name nicht drauf steht? Leider lässt sich Urheberrecht nicht über Rechtsschutzversicherungen versichern, sonst hätte ich schon einen Anwalt damit betraut. Quasi ist doch die Nichtnennung des Urhebers ein klarer Verstoß, oder? Für hilfreichen Input bin ich sehr dankbar!
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Alt 28.05.2013, 13:33   #2
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Ohne den Vertrag zu kennen ist das hier Rätselraten. Eine verlässliche Antwort bekommst du nur von einem Fachmann, der Einsicht in alle Unterlagen hat. Denn so weiß keiner, wie das ausschließliche Nutzungsrecht ausgestaltet ist, ob sie es einschränkungslos übertragen dürfen. Inwieweit auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten (dazu gehört auch das Nennungsrecht) vielleicht verzichtet wurde. Das steht manchmal irgendwo, wo man es als Laie nicht vermutet (z.B. bei dem Nutzungsentgelt). Dazu kommt die Frage, wie die arbeitsrechtliche Position damals ausgesehen hat und wie die Firmen miteinander verbunden sind. So wie du das hier schilderst, klingt es schon danach, dass da was nicht richtig läuft. Aber auch das ist eine Mutmaßung. Lass dich von einem Anwalt beraten, der kümmert sich dann auch um den Schriftkram. Wenn es berechtigt ist, zahlt dir die Gegenseite im Normalfall die Anwaltskosten.

Klar kannst du das auf gut Glück auch alles alleine in die Hand nehmen. Dann musst du dir aber bewusst sein, dass ungerechtfertigte Abmahnungen (google mal ungerechtfertigte Schutzrechtsverwarnung) auch teuer werden können.

In einfachen Fällen kann man das locker alleine machen, sobald es aber komplizierter wird, ist der nicht angetretene Gang zum Rechtsanwalt am falschen Ende gespart.
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2013, 13:50   #3
doc_snyder

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Inwieweit auf die Geltendmachung von Urheberpersönlichkeitsrechten (dazu gehört auch das Nennungsrecht) vielleicht verzichtet wurde. Das steht manchmal irgendwo, wo man es als Laie nicht vermutet (z.B. bei dem Nutzungsentgelt).
§1 Abs. 7 des Vertrages besagt:
Zitat:
Unternehmen A (Anm. geändert) verpflichtet sich, den Urheber ausdrücklich als Urheber auf der Rückseite der Produkte mit dem Vermerk "© Klaus Müller" (Anm. geändert) zu benennen.
Damit ist es ja eigentlich klar, dass es nicht korrekt verwendet wird.

In Abs. 3 steht:
Zitat:
Der Urheber räumt Unternehmen A (Anm. geändert) an dem in §1 Abs. 1 genannten aufgeführten Foto, das räumlich, zeitlich und inhaltlich unbegrenzte Nutzungs- und Verwertungsrechte ausschließlich zur Erstellung von Lentikularprodukten ein. Ferner das Vervielfältigungs-, das Verbreitungs-, das Ausstellungs-, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht der Bearbeitung und Umgestaltung einschließlich Nutzung und Verwertung der bearbeiteten oder umgestalteten Fotos, auch im Rahmen bislang noch unbekannter Nutzungsarten mittels Lentikulartechnik.
Damit dürften die das ja quasi an das Joint-Venture verkaufen und dort verwerten, sehe ich das korrekt? Bleibt wahrscheinlich wirklich nur die Möglichkeit über die Namensnennung zu gehen...
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Alt 28.05.2013, 14:06   #4
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
Registriert seit: 02.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 2.965
Zitat:
Zitat von doc_snyder Beitrag anzeigen
Damit dürften die das ja quasi an das Joint-Venture verkaufen und dort verwerten, sehe ich das korrekt? Bleibt wahrscheinlich wirklich nur die Möglichkeit über die Namensnennung zu gehen...
Nö das ist keineswegs klar. Das wäre grundsätzlich so bei einem ausschließlichen Nutzungsrecht, dann könnten sie unterlizenzieren. Der Absatz ist aber mehrdeutig formuliert. Das "ausschließlich" könnte auch sehr geht als "ausschließlich für die Erstellung von..." heißen. Damit wäre das Nutzungsrecht ein einfaches und sogar noch die Verwendung begrenzt. Ergo sie dürften nicht unterlizenzieren, es sei denn, das wäre irgendwo im Vertrag geregelt oder du hättest zugestimmt. Wieder Mutmaßungen.

Der Unterschied zwischen Verstoß gegen Vervielfältigungsrecht + Unterlassene Urhebernennung und nur Verstoß gegen Urhebernennung sind 50% weniger Schadensersatz. Ich bleib dabei: hol dir fachkundigen Rat.
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MarieS. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.05.2013, 14:17   #5
doc_snyder

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Zitat:
Zitat von MarieS. Beitrag anzeigen
Ich bleib dabei: hol dir fachkundigen Rat.
Besser ist's. Ich dank dir trotzdem
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Alt 28.05.2013, 14:19   #6
MarieS.
Forumssekretärin
 
 
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Beiträge: 2.965
Kein Problem. Viel Erfolg!
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Alt 28.05.2013, 19:10   #7
Dyas1251
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 153
Rechte und Pflichten werden übernommen

Hallo zusammen,

mir wurde schon mehrfach der Arbeitgeber unter'm Hintern weg verkauf oder in eine andere Firma umgewandelt. Und jedesmal mussten die Rechte und Pflichten des alten Hausherren vom neuen Hausherren übernommen werden, bezüglich der Arbeitgeber und auch den Aussenbeziehungen.

ES SEI DENN ... daß der neue Hausherr vom alten Laden nur die Geschäftsraume und das Inventar übernommen hat. Glaube ich aber in diesem Fall nicht.

Meinem Bauchgefühl nach hast Du gute Chancen. Geh' zum Anwalt.

Gruß Martin
Dyas1251 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.05.2013, 22:09   #8
doc_snyder

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Na die alte Firma gibts noch, die andere ist neu dazugekommen.
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doc_snyder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 00:10   #9
gpo
 
 
Registriert seit: 15.03.2004
Ort: Hamburg
Beiträge: 12.012
Zitat:
Zitat von doc_snyder Beitrag anzeigen
Hallo,
ich melde mich mal wieder zu Wort.
Ich habe derzeit ein kleines "Urheberrechtsproblem"
Moin

du hast KEIN Urheberrechtsproblem.....sondern ein Nutzungsrecht-Problem
für das fachliche ist ja Marie zuständig...für die "Realität"...ich

Fakt ist bisher....
du nennst das was du gemacht hast Produktfotos...
# da sei gesagt das es in der ganzen Branche unüblich ist, den Namen/ Logo des erzeugenden Fotografen zu nennen oder zu drucken

da du dort angestellt warst....
# solltest du auch das Gehabe der Firma kennen, vor allem wie sie es bisher gemacht haben
vor allem auch>>> welchen "Wert die Produktbilder" vielleicht haben oder erzielen...

Urheberecht....
# sehe ich hier nicht in Gefahr, denn "Urheber" bleibst du in jedem Falle....
kannst nur leider damit nix anfangen denn>

Werkvertrag....
# ist das was bei dir wohl in Frage kommt....
heißt die "Bilder für die Firma" sind ja wohl "ihr Produkt" wie du beschreibst...
also kannst du die Bilder NICHT für dich weiterverwerten...z.B. auch nicht>
auf deiner Website(=Veröffentlichung) noch weiter verkaufen....die Firma könnte

Nutzung....
# ein Irrglaube unter allen Hobbyfotografen ist, das da> ordentlich was drin ist
ein Kunde hat meist auch keine Rechtsabteilung und weiß nur> er will die Bilder haben,
gegen Bezahlung versteht sich
auch DAS....was die Firma mit den Bildern macht(Nutzung) ist häufig noch nicht bekannt,
kann sich vor allem heute(Internet) schnel mal ändern....
heißt nix anderes das Firmenkunden immer das komplette Nutzungsrecht erwarten(wollen)

Preis....
# also wird verhandelt und ein Preis gesetzt....es liegt an dir das zu hinterfragen> wofür
denn wenn man das NICHT fragt, denkt der Kunde(vielleicht aus Gewohnheit)
das er es immer nutzen kann...weitergeben, weiterverkaufen usw.

A-Karte....
# hast mit Sicherheit DU....denn du hast nach meiner Kenntnis "nicht gegengehalten"
sondern "mitgemacht....oder hingenommen"...also NICHT verhandelt
das dann nach Firmenwechsel neue Fragen aufkommen...weiß man eigentlich auch vorher

ich gehe auch mal davon aus....das ein möglicher Vertrag nicht existiert
und da man sich per Preis einig war...das nun juristisch aufzudröseln halte ich für bedenktlich denn...

Juristen haben fertige (Preis)Tabellen selbst fürs Briefmarkenkleben....
machen dir vieleicht Hoffnungen....nur auf was

denn über welchen (Streit-)"Wert" reden wir
denn Produktbilder, die noch "nichtmal Umsatz" gemacht, haben damit noch "keinen Wert"
der Kunde träumt davon das er damit Umsatz und Gewinn macht....

also rate doch mal wie ein Richter das entscheiden würde ( Marie darf weitermachen )

Mfg gpo
gpo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.05.2013, 08:36   #10
doc_snyder

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 17.05.2010
Ort: Stendal
Beiträge: 254
Hallo,

danke für deinen Input.

Zitat:
Fakt ist bisher....
du nennst das was du gemacht hast Produktfotos...
# da sei gesagt das es in der ganzen Branche unüblich ist, den Namen/ Logo des erzeugenden Fotografen zu nennen oder zu drucken
Produktfotos in sofern, dass meine Fotos auf Postkarten gedruckt sind und mein Foto das Motiv darstellt. Es liegt ein schriftlich geschlossener Vertrag zu Grunde, in dem ausdrücklich steht, dass mein Name zu nennen ist.

Zitat:
Unternehmen A (Anm. geändert) verpflichtet sich, den Urheber ausdrücklich als Urheber auf der Rückseite der Produkte mit dem Vermerk "© Klaus Müller" (Anm. geändert) zu benennen.

Zitat:
da du dort angestellt warst....
# solltest du auch das Gehabe der Firma kennen, vor allem wie sie es bisher gemacht haben
vor allem auch>>> welchen "Wert die Produktbilder" vielleicht haben oder erzielen...
Weiß ich und weiß auch, wie das mit Urheberrechten und so gehandhabt wird... Reden wir nicht drüber

Zitat:
Werkvertrag....
# ist das was bei dir wohl in Frage kommt....
heißt die "Bilder für die Firma" sind ja wohl "ihr Produkt" wie du beschreibst...
also kannst du die Bilder NICHT für dich weiterverwerten...z.B. auch nicht>
auf deiner Website(=Veröffentlichung) noch weiter verkaufen....die Firma könnte
Falsch, laut Vertrag habe ich Ihnen nur die Verwendung als Lentikulardruck zugesagt, die restlichen Verwertungsrechte haben die nicht bekommen....-

Zitat:
A-Karte....
# hast mit Sicherheit DU....denn du hast nach meiner Kenntnis "nicht gegengehalten"
sondern "mitgemacht....oder hingenommen"...also NICHT verhandelt
das dann nach Firmenwechsel neue Fragen aufkommen...weiß man eigentlich auch vorher
Moment, moment.
Ich habe denen für ein Produkt damals die Bilder verkauft, da war auch alles korrekt. Auf den ersten Produkten steht mein Name auf der Rückseite als Urheber. Da läuft alles. Nur mittlerweile verkauft eine andere Firma mein Bild ohne diesen Hinweis...

Streitwert dürfte mittlerweile einiges zusammengekommen sein, da das Produkt seit Jahresbeginn für 10 € verkauft wird....
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