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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Ebay-Bestellung aus China beim Zollamt
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Alt 23.01.2010, 12:17   #1
Camobs
 
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
Ebay-Bestellung aus China beim Zollamt

Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen einen Winkelsucher bei Ebay bestellt. Der Verkäufer ist aus China. Nun habe ich von der Deutschen Post einen Brief bekommen, ich solle mit Rechnung und einem Schriftstück, das den Wareninhalt bestätigt zum Zollamt kommen.

Ist das jemandem schon mal passiert? Muß ich da Einfuhrzoll oder sogar Strafe zahlen?

Etwas ratlos,
der Frank
Camobs ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2010, 12:24   #2
robert0176
 
 
Registriert seit: 08.09.2009
Ort: Niederbayern
Beiträge: 762
Hallo Frank,

ist alles halb so Wild. Die wollen von dir nur den genauen Warenwert, um evtl. die Einfuhrumsatzsteuer zu kassieren. Hier mal ein Link zum Zoll KLICK. Hast Du mit Paypal bezahlt? Dann drucke einfach die Zahlungsbestätigung zwei Mal aus und nimm die mit zum Zoll. Wenn ich mich nicht ganz täusche, sind Waren im Wert (inkl. Versand) bis 40 Euro Einfuhumsatzsteuer frei.
Also keine Sorgen machen.

Gruß,
Robert
robert0176 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:26   #3
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Wie kommst auf Strafe? ^^

Also das mit dem Zoll ist grob gesagt so:
Wenn ne Rechnung dabei liegt wird das vom Zoll abgefertigt und du musst bei dem Postmensch an der Tür dann deine abgaben Zahlen.
Wenn du zum Zollamt kommen sollst legen sie dich erstmal in Ketten und peitschen dich so lange aus, bis du verrätst wieviel das Teil gekostet hat!
Oder du bringst einfach ne Rechnung usw mit (steht ja alles drauf was du mitbringen sollst) und dann wissen die wieviel es gekostet hat und sie können berechnen wieviel du noch zahlen musst

Wahre bis 22€ ist komplett ohne "mehrkosten"
Ab 150€ (glaub ich ...) kommen je nachdem nochmal mehr als die normalen 19% dazu.

DU kannst ja nix dafür das dein Chinamann keine Rechnung bei legt und die es beim Zoll gescheit abfertigen können
Hoffe es war nicht all zu teuer, und du hast vorher mit zoll gerechnet ...

Ich war auch gerade erstern gest da und hab nen Kugelkopf abgeholt
deswegen hab ich die Zahlen noch im Kopf, weil ich bissi geschwätzt hab.
für 28€ hab ich übrigens 5€ bezahlen müssen ^^ also eben die 19%

Geändert von Shooty (23.01.2010 um 12:30 Uhr)
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:28   #4
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von Camobs Beitrag anzeigen
Hallo!

Ich habe vor ein paar Wochen einen Winkelsucher bei Ebay bestellt. Der Verkäufer ist aus China. Nun habe ich von der Deutschen Post einen Brief bekommen, ich solle mit Rechnung und einem Schriftstück, das den Wareninhalt bestätigt zum Zollamt kommen.

Ist das jemandem schon mal passiert? Muß ich da Einfuhrzoll oder sogar Strafe zahlen?

Etwas ratlos,
der Frank
Ganz normal.

Was Du gemacht hast ist völlig legal, keine Sorge, aber da Du im Nicht-EU-Ausland gekauft hast, werden halt Einfuhrumsatzsteuer (19% auf Warenwert+Versand, wenn die über 22€ liegen) und ggfs. Zoll (Satz abhängig vom Artikel wenn der Wert über 150€ liegt) fällig.

Und der Zoll will hier immer einen Nachweis sehen aus dem die Kosten hervorgehen, sehen. EBay-Kaufnachweis, Kontoauszug, etc. Die Wertdeklarationen glaubt der Zoll eigentlich nie. Wenn Versender "gift" (Geschenk) draufschreiben, glaubt der Zoll das auch in der Regel nicht, zumal auch Geschenke der Einfuhrumsatzsteuer und Zollpflicht (bei allerdings höheren Freibeträgen) unterliegen.

Wenn nach dem Kaufpreis gefragt wird, sollte man immer ehrlich sein, sonst ist das sofort die Straftat der Steuerhinterziehung und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:29   #5
ArneS
 
 
Registriert seit: 08.09.2003
Ort: Lippstadt
Beiträge: 420
Hallo Frank,

also Strafe musst Du schon mal auf keinen Fall zahlen. Es ist schließlich nicht verboten Fotoequipment im Ausland zu kaufen und nach Deutschland einzuführen.
Was Du aber noch zusätzlich zum Warenwert bezahlen musst, sind die Einfuhrumsatzsteuer (19,0%) und die Zollgebühr. Letztere richtet sich danach um was für eine Ware es sich handelt. Also z.B. Fotoartikel allgemein oder optische Artikel.
Die Zollgebühr ist aber meistens nicht so hoch. Wenn ich mich nicht irre so 3 - 6 %.
Ich lasse mich da aber gerne eines besseren belehren.

Gruß
/\rne
ArneS ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 23.01.2010, 12:33   #6
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von robert0176 Beitrag anzeigen
...Dann drucke einfach die Zahlungsbestätigung zwei Mal aus und nimm die mit zum Zoll. Wenn ich mich nicht ganz täusche, sind Waren im Wert (inkl. Versand) bis 40 Euro Einfuhumsatzsteuer frei.
Einmal ausdrucken reicht. Nicht 40, sondern 22€ sinds.

Zitat:
Zitat von ArneS Beitrag anzeigen
...Also z.B. Fotoartikel allgemein oder optische Artikel.
Die Zollgebühr ist aber meistens nicht so hoch. Wenn ich mich nicht irre so 3 - 6 %.
...
In seinem Fall wohl eher 0%, da ein Winkelsucher vermutlich keine 150€ kosten dürfte.

Rainer
RainerV ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 12:34   #7
Camobs

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 28.01.2009
Ort: Ansbach, Mfr.
Beiträge: 790
Vielen Dank für die wirklich blitzschnellen Antworten. Ich bin zur Zeit eben ein gebranntes Kind und hab ziemlich viel Scherereien am Hals, deshalb fragte ich vorsichtshalber.
Aber das hört sich ja nicht weiter tragisch an.

Vielen Dank an alle,
Frank
Camobs ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 13:08   #8
fallobst
 
 
Registriert seit: 03.03.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1.795
Es ist eigenartiger Weise so, dass zum Warenwert die Versandkosten addiert werden.
Diese Summe ist entscheidend für die Frage, ob Zoll fällig wird und für die Berechnung der Höhe.
Ich finde es fragwürdig, die Versandkosten hinzu zu rechnen, aber so sind die Bestimmungen. Wenn die Versandkosten günstig waren solltest du aber immer noch innerhalb der Freigrenze sein.

Es grüßt Matthias
fallobst ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 13:22   #9
Shooty
 
 
Registriert seit: 11.12.2006
Ort: nähe FFM
Beiträge: 11.249
Zitat:
Zitat von fallobst Beitrag anzeigen
Es ist eigenartiger Weise so, dass zum Warenwert die Versandkosten addiert werden.
Diese Summe ist entscheidend für die Frage, ob Zoll fällig wird und für die Berechnung der Höhe.
Ich finde es fragwürdig, die Versandkosten hinzu zu rechnen, aber so sind die Bestimmungen. Wenn die Versandkosten günstig waren solltest du aber immer noch innerhalb der Freigrenze sein.

Es grüßt Matthias
Naja Wenn du dir mal die Chinamänner anguckst die Wahre für 1€ einstellen und dann Versand von 40€ Angeben um Ebay gebühren zu sparen. Ich vermute das ist einfach nur um Lücken zu schließen.
Shooty ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 23.01.2010, 13:54   #10
rudluc
 
 
Registriert seit: 23.04.2008
Ort: Oberbergischer Kreis
Beiträge: 3.016
Wahrscheinlich hast du unter dem Strich kaum mehr einen Preisvorteil gegenüber einer in Deutschland gekauften Ware. Was ist außerdem bei Reklamationen?

Rudolf
rudluc ist offline   Mit Zitat antworten
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