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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Zoom-Erlebniswelt: Bildveröffentlichung
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Alt 02.06.2009, 15:50   #1
BadMan
ehemaliger Moderator
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zoom-Erlebniswelt: Bildveröffentlichung

Da hier ja doch Einige Leute Zoofotos zeigen, mal ein kleiner Hinweis:

Die Zoom-Erlebniswelt in Gelsenkirchen hat offensichtlich ihre AGBs geändert.
Für die nichtkommerzielle Veröffentlichung von Fotos muss man sich nun vorher eine schriftliche Einwilligung einholen.
Ausserdem tritt man seine Bildrechte an die GEW (Gesellschaft für Energie und Wirtschaft mbH) ab.

Ich weiß nicht, ob ein direkter Link erlaubt ist, aber im Impressum ist ein Link zum PDF mit den AGBs.
__________________
Gruß Jörg

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Geändert von BadMan (02.06.2009 um 15:53 Uhr)
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Alt 02.06.2009, 15:56   #2
dominik.herz
 
 
Registriert seit: 02.07.2008
Ort: Bingen/Rh.
Beiträge: 601
Deshalb veröffentliche ich aus Prinzip nur Detailaufnahmen, die nicht auf den jeweiligen Zoo schließen lassen.

Meiner Meinung nach sollten die Zoo-Betreiber lieber mal den nervigen Blitzern die Kameras abnehmen, da hätten die Tiere viel mehr davon als von einem Veröffentlichungsverbot

Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden

Geändert von dominik.herz (02.06.2009 um 16:00 Uhr)
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Alt 02.06.2009, 16:06   #3
derBlubb
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: D-40239 Düsseldorf
Beiträge: 1.213
Zitat:
Zitat von dominik.herz Beitrag anzeigen

Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden
Nein, es geht in den AGB tatsächlich um das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 KUrhG, das nach den AGB des Zoom auch noch an beliebige Dritte weiter übertragen werden kann. Ob das so wirksam ist... aber es gibt ja auch genug andere Zoos.
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Ciao, Karlheinz
Ohne dich ist mein Leben halb so leicht. Nur mein Herz ist doppelt so schwer. (I. Rinner)
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Alt 02.06.2009, 16:25   #4
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.315
Zitat:
Zitat von dominik.herz Beitrag anzeigen
Allerdings hast du das mit den Bildrechten missverständlich ausgedrückt. Es geht um das "Recht am eigenen Bild" - sprich mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Besuch im Zoo erlaubst du denen, dich zu fotografieren und die Bilder zu veröffentlichen.
Oder habe ich den Absatz missverstanden
Ohne den entsprechenden Hinweis gelesen zu haben, halte ich das für unmöglich (in beiderlei Wortbedeutung).
Wenn Person X mit seiner Geliebten in den Zoo geht und dabei (gut erkenntlich)fotografiert wird und das Foto als Werbeplakat 3x5m in der Innenstadt aufgehängt wird, dann möchte ich den Richter sehen, der aufgrund des Kaufes einer Eintrittskarte entscheidet, dass die Bildrechte an den Zoo abgetreten wurden.
Ich kann mir vorstellen, dass der Zoo versucht dies zu kommunizieren, wenn es hart auf hart kommt wird er aber keine Chance gegen das Recht am eigenen Bild haben, das ist nämlich bildtechnisch eines der am besten geschützten Rechte.

edit: Doch gelesen. Eine Zeile drüber schreiben sie selbst "nicht jeder wünscht auf den Bildern abgebildet zu werden". Und drunter meinen sie es tatsächlich so, dass sie mit Bildern von Besuchern machen können was sie wollen.
Das könnte man drauf ankommen lassen... zB gern auch im Falle einer Kündigung, weil jmd. krankgefeiert hat und im Zoo war und das öffentlich wurde. Sachen gibt's...
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Gruß
christophe

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Geändert von jameek (02.06.2009 um 16:32 Uhr)
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Alt 02.06.2009, 16:29   #5
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von derBlubb Beitrag anzeigen
es geht in den AGB tatsächlich um das Recht am eigenen Bild nach §§ 22 KUrhG,
Ja, so ist es wohl. Dass dies dann aber ungefragt an Dritte weitergegeben werden darf, finde ich auch nicht so prickelnd. Das würde ja heißen, dass ich nach einem Zoobesuch z.B. plötzlich ungewollt Zahnpastareklame machen würde.

Wie ist das denn eigentlich bei anderen Zoos oder ähnlichen Einrichtungen?
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Alt 02.06.2009, 16:49   #6
Kianie
 
 
Registriert seit: 02.01.2006
Ort: Duisburg
Beiträge: 120
Zitat:
Zitat von BadMan Beitrag anzeigen
Wie ist das denn eigentlich bei anderen Zoos oder ähnlichen Einrichtungen?
Wie es offiziell aussieht weiss ich nicht, aber meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten. Großaufnahme im Raubtierhaus. Fand ich ziemlich frech, hatte dann aber keine Lust mich weiter drüber aufzuregen.
Das ZDF wollte für eine Kopie (als Geschenk für meine Mutter) dreiste 40€.
1x herzhaft gelacht und den Stream aus der Mediathek verwendet...
Kianie ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.06.2009, 16:54   #7
BadMan
ehemaliger Moderator

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Jüchen-Otzenrath
Beiträge: 11.408
Zitat:
Zitat von Kianie Beitrag anzeigen
meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten.
Ok, das ist vielleicht ärgerlich, aber hier war die Veröffentlichung ja quasi "zweckgebunden", also für die eigenen Zwecke und Werbung für den Zoo. Ich glaube, das haben wohl viele Zoos so in den AGBs.
Das würde ich noch von dem Fall unterscheiden, dass die Bilder an eine Werbeagentur weitergegeben werden dürfen.
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Alt 02.06.2009, 17:00   #8
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.315
Zitat:
Zitat von Kianie Beitrag anzeigen
Wie es offiziell aussieht weiss ich nicht, aber meine Frau und ich waren nach einem Besuch im Zoo Duisburg einige Monate später in den Ruhrpottschnauzen zu beobachten. Großaufnahme im Raubtierhaus.
Ohne Nachfrage halte ich das nicht für rechtskonform.
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Gruß
christophe

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Alt 02.06.2009, 17:00   #9
About Schmidt
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.918
Für die, die es noch nicht kennen, hier gibt es eine

Zooliste

Ideal fand ich es im Zoo Landau gelöst. Dort darf man Fotografieren und die Bilder veröffentlichen, wenn man dazu schreibt, dass sie im Zoo Landau gemacht wurden.

Gruß Wolfgang
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Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
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Alt 02.06.2009, 17:02   #10
XxJakeBluesxX
 
 
Registriert seit: 19.05.2004
Ort: Remscheid
Beiträge: 6.366
AGBs hin oder her, so gut wie kein Besucher des Zoos liest vor dem Besuch die AGBs. Wie also sollen die dann wissen dass man das Recht am eigenen Bild an die GEW abtritt sobald man eines davon im Internet zeigt?
__________________
Ciao, Cludio
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