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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versandhändler - Erstattung der Versandkosten
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Alt 21.09.2008, 09:35   #1
ollig
 
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
Versandhändler - Erstattung der Versandkosten

Hallo,

letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal) ein Tamronserienstreuungsopfer war.

Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet.

Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden.

Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten?

Viele Grüße,
Olli
__________________
...der in den FarbRäumen umher irrt.
ollig ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 21.09.2008, 09:54   #2
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von ollig Beitrag anzeigen
Hallo,

letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal) ein Tamronserienstreuungsopfer war.

Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet.

Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden.

Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten?

Viele Grüße,
Olli
Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll? Wo kämen wir denn hin, wenn jeder irgendwas bestellen könnte, und bei Rückgabe alle Versandkosten erstattet bekäme?

Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
Hademar2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2008, 10:08   #3
ollig

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
Zitat:
Zitat von Hademar2 Beitrag anzeigen
Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll?
Huch, ich glaube da liegt ein Missverständnis vor:
Das bestellte Objektiv war defekt! D.h. es fokussierte nicht richtig.

Deshalb hatte ich es zurückgegeben, ich wäre so froh gewesen, wenn ich (mal endlich) ein Tamronobjektiv erhalten hätte, welches einfach nur in Ordnung wäre.

Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten?

Viele Grüße,
Olli
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Alt 21.09.2008, 10:10   #4
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von Hademar2 Beitrag anzeigen
Findest du es als "normal", wenn du was bestellst und es dir nicht gefällt, der Händler dafür gerade stehen soll? Wo kämen wir denn hin, wenn jeder irgendwas bestellen könnte, und bei Rückgabe alle Versandkosten erstattet bekäme?

Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann.
Das war eine Reklamation einer Schlechtleistung, keine Rücksendung wegen Nichtgefallen ... Da hast Du aber was gehörig falsch verstanden.

Was hier im Ausgangspost fehlt ist, was vereinbart wurde. Sprich, ob das Objektiv ausgetauscht wurde, oder ob der Vertrag rückgängig gemacht wurde.
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eggett ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.09.2008, 10:20   #5
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Zitat:
Zitat von ollig Beitrag anzeigen

Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten?

Viele Grüße,
Olli
Ich gehe nun mal davon aus, dass Du Objektiv gegen Geld zurück gegeben hast. Das ist eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Du musst so gestellt werden, als wäre der Vertrag nicht zustande gekommen. Das heißt, auch alle Transportkosten müssen übernommen werden.

Voraussetzung ist, dass der Verkäufer auch die Schlechtleistung anerkennt, und Du beweisen kannst, dass Du reklamiert hast. Anrufen + "Schickense ma zurück!", kann zu Problemen führen, wenn Koch meint, es sei eine normale Rückgabe gewesen ...

Ruf die Jungs an, sprich mit denen, die sind eigentlich ganz verständig.

Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung.
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Alt 21.09.2008, 10:29   #6
ollig

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
Also noch mal für mein Verständnis:

Wenn ich dem Händler mitteile, ich möchte das Objektiv wegen Nichtgefallens zurückgeben, muss ich die Versandhinkosten tragen. Wenn ich dem Händler mitteile, dass Objektiv sei defekt und deshalb möchte ich es zurückgeben (was es in meinem Fall ja auch so ist), muss der Händler die Hin- und Rücksendungskosten tragen.

Habe ich das so richtig verstanden?

Viele Grüße,
Olli
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Alt 21.09.2008, 10:43   #7
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Richtig. Korrekterweise gesagt: wenn Du wegen Schlechtleistung (sprich einem Mangel) den Kaufvertrag rückgängig machst, und dieses auch vom Händler anerkannt wird.

Wenn Du das nicht schriftlich gemacht hast, kann der natürlich sagen, das sei eine Rücksendung nach dem Fernabsatzgesetz gewesen, aber Du kannst ja sicherlich Beispielfotos und einen Zeugen beibringen, oder?

Ich hatte eine ähnliche Situation, nur habe ich ein neues Objektiv bei Koch bekommen. Wie gesagt: die sind recht umgänglich, frag da mal nach.
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Alt 21.09.2008, 10:44   #8
ansisys
 
 
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 2.298
Wenn Du etwas bestellst, zahlst Du die Versandkosten und den Warenpreis. Wenn Du etwas zurückgibst, zahlt der Händler die Versandkosten plus Warenpreis. Das rechnet sich gegeneinander auf.
__________________
Gruß aus Berlin
Andreas
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Alt 21.09.2008, 11:01   #9
RoDiAVision
 
 
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Siegerland
Beiträge: 1.662
Ich meine gelesen zu haben, das es laut Fernabgabegesetz auch möglich ist bei Nichtgefallen (also Warenrückgabe) die Versandkosten für die Rücksendung zum Händler erstattet zu bekommen, der Warenwert muß dann mindestens 40,- Euro betragen, darunter hat der Kunde die Versandkosten zu übernehmen.
__________________
Schöne Grüße aus dem Siegerland
Dirk

YouTube DiVision871
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Alt 21.09.2008, 11:05   #10
eggett
 
 
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
Das betrifft die Rücksendung, egal aus welchem Grunde, auch bei Nichtgefallen. Ihm geht es um die Versandkosten zu ihm hin.
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