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#1 |
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
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Versandhändler - Erstattung der Versandkosten
Hallo,
letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal ![]() Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet. Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden. Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten? Viele Grüße, Olli
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...der in den FarbRäumen umher irrt. |
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#2 | |
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
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Zitat:
Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann.
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H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat! |
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#3 | |
Themenersteller
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
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Zitat:
Das bestellte Objektiv war defekt! D.h. es fokussierte nicht richtig. Deshalb hatte ich es zurückgegeben, ich wäre so froh gewesen, wenn ich (mal endlich) ein Tamronobjektiv erhalten hätte, welches einfach nur in Ordnung wäre. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten? Viele Grüße, Olli
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...der in den FarbRäumen umher irrt. |
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#4 | |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
![]() Was hier im Ausgangspost fehlt ist, was vereinbart wurde. Sprich, ob das Objektiv ausgetauscht wurde, oder ob der Vertrag rückgängig gemacht wurde. |
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#5 | |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Zitat:
Voraussetzung ist, dass der Verkäufer auch die Schlechtleistung anerkennt, und Du beweisen kannst, dass Du reklamiert hast. Anrufen + "Schickense ma zurück!", kann zu Problemen führen, wenn Koch meint, es sei eine normale Rückgabe gewesen ... Ruf die Jungs an, sprich mit denen, die sind eigentlich ganz verständig. Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung. |
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#6 |
Themenersteller
Registriert seit: 06.12.2003
Ort: D-58453 Witten
Beiträge: 637
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Also noch mal für mein Verständnis:
Wenn ich dem Händler mitteile, ich möchte das Objektiv wegen Nichtgefallens zurückgeben, muss ich die Versandhinkosten tragen. Wenn ich dem Händler mitteile, dass Objektiv sei defekt und deshalb möchte ich es zurückgeben (was es in meinem Fall ja auch so ist), muss der Händler die Hin- und Rücksendungskosten tragen. Habe ich das so richtig verstanden? Viele Grüße, Olli
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...der in den FarbRäumen umher irrt. |
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#7 |
Registriert seit: 29.01.2006
Beiträge: 2.325
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Richtig. Korrekterweise gesagt: wenn Du wegen Schlechtleistung (sprich einem Mangel) den Kaufvertrag rückgängig machst, und dieses auch vom Händler anerkannt wird.
Wenn Du das nicht schriftlich gemacht hast, kann der natürlich sagen, das sei eine Rücksendung nach dem Fernabsatzgesetz gewesen, aber Du kannst ja sicherlich Beispielfotos und einen Zeugen beibringen, oder? ![]() Ich hatte eine ähnliche Situation, nur habe ich ein neues Objektiv bei Koch bekommen. Wie gesagt: die sind recht umgänglich, frag da mal nach. |
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#8 |
Registriert seit: 30.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 2.298
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Wenn Du etwas bestellst, zahlst Du die Versandkosten und den Warenpreis. Wenn Du etwas zurückgibst, zahlt der Händler die Versandkosten plus Warenpreis. Das rechnet sich gegeneinander auf.
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Gruß aus Berlin Andreas |
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#9 |
Registriert seit: 02.03.2006
Ort: Siegerland
Beiträge: 1.662
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Ich meine gelesen zu haben, das es laut Fernabgabegesetz auch möglich ist bei Nichtgefallen (also Warenrückgabe) die Versandkosten für die Rücksendung zum Händler erstattet zu bekommen, der Warenwert muß dann mindestens 40,- Euro betragen, darunter hat der Kunde die Versandkosten zu übernehmen.
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