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Versandhändler - Erstattung der Versandkosten
Hallo,
letzte Woche hatte ich bei dem bekannten Düsseldorfer Fotohändler Koch ein Tamronobjektiv gekauft. Nach wenigen Minuten Objektivtest musste ich feststellen, dass ich (wieder einmal:twisted:) ein Tamronserienstreuungsopfer war. Nach telefonischem Rückruf mit dem Händler sagte man mir, ich solle das Objektiv sofort zurücksenden; die Versandkosten würden selbstverständlich auch erstattet. Erstaunt war ich dann allerdings, dass mir lediglich die Versandkosten für den Rücktransport, nicht aber die Kosten für die Zustellung erstattet wurden. Deshalb nun meine Frage: Ist das "normal" oder habe ich Anspruch auf die Erstattung beider Versandkosten? Viele Grüße, Olli |
Zitat:
Sorry, dass ich deine Meinung nicht teilen jann. |
Zitat:
Das bestellte Objektiv war defekt! D.h. es fokussierte nicht richtig. Deshalb hatte ich es zurückgegeben, ich wäre so froh gewesen, wenn ich (mal endlich) ein Tamronobjektiv erhalten hätte, welches einfach nur in Ordnung wäre. Aber das ist ja hier gar nicht das Thema. Mich interessiert halt, ob ein Versandhändler rechtlich dazu verpflichtet ist, bei Warenrückgabe die vollständigen Versandkosten zu erstatten? Viele Grüße, Olli |
Zitat:
Was hier im Ausgangspost fehlt ist, was vereinbart wurde. Sprich, ob das Objektiv ausgetauscht wurde, oder ob der Vertrag rückgängig gemacht wurde. |
Zitat:
Voraussetzung ist, dass der Verkäufer auch die Schlechtleistung anerkennt, und Du beweisen kannst, dass Du reklamiert hast. Anrufen + "Schickense ma zurück!", kann zu Problemen führen, wenn Koch meint, es sei eine normale Rückgabe gewesen ... Ruf die Jungs an, sprich mit denen, die sind eigentlich ganz verständig. Dies ist keine verbindliche Rechtsberatung. |
Also noch mal für mein Verständnis:
Wenn ich dem Händler mitteile, ich möchte das Objektiv wegen Nichtgefallens zurückgeben, muss ich die Versandhinkosten tragen. Wenn ich dem Händler mitteile, dass Objektiv sei defekt und deshalb möchte ich es zurückgeben (was es in meinem Fall ja auch so ist), muss der Händler die Hin- und Rücksendungskosten tragen. Habe ich das so richtig verstanden? Viele Grüße, Olli |
Richtig. Korrekterweise gesagt: wenn Du wegen Schlechtleistung (sprich einem Mangel) den Kaufvertrag rückgängig machst, und dieses auch vom Händler anerkannt wird.
Wenn Du das nicht schriftlich gemacht hast, kann der natürlich sagen, das sei eine Rücksendung nach dem Fernabsatzgesetz gewesen, aber Du kannst ja sicherlich Beispielfotos und einen Zeugen beibringen, oder? ;) Ich hatte eine ähnliche Situation, nur habe ich ein neues Objektiv bei Koch bekommen. Wie gesagt: die sind recht umgänglich, frag da mal nach. |
Wenn Du etwas bestellst, zahlst Du die Versandkosten und den Warenpreis. Wenn Du etwas zurückgibst, zahlt der Händler die Versandkosten plus Warenpreis. Das rechnet sich gegeneinander auf.
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Ich meine gelesen zu haben, das es laut Fernabgabegesetz auch möglich ist bei Nichtgefallen (also Warenrückgabe) die Versandkosten für die Rücksendung zum Händler erstattet zu bekommen, der Warenwert muß dann mindestens 40,- Euro betragen, darunter hat der Kunde die Versandkosten zu übernehmen.
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Das betrifft die Rücksendung, egal aus welchem Grunde, auch bei Nichtgefallen. Ihm geht es um die Versandkosten zu ihm hin.
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