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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Juristische Frage - Parken
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Alt 27.03.2008, 18:16   #1
Kerstin
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Juristische Frage - Parken

Hi, vielleicht kennt sich jemand (wirklich fundiert - kein Halbwissen) aus - vorab: Es geht um 5 Euro, die ich ohnehin zahlen werde, aber es interessiert mich jetzt einfach.
Habe bis 10.51 h an einem Parkautomat einen gültigen Schein gehabt. Um 10.52 h wurde ich dann wegen Überschreitens der Parkzeit von 40 auf 41 min aufgeschrieben (lächerlich, aber egal).
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
__________________
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Alt 27.03.2008, 18:32   #2
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Gibt es dort eigentlich keine 3-min-Regelung zum Be- und Entladen, wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?
Im absoluten Halteverbot gibt es keine 3 Minuten-Regelung - die gilt, wenn überhaupt nur im eingeschränkten Halteverbot und ist wohl als Kulanz zu sehen. Im absoluten Halteverbot darfst du nicht mal stehen bleiben.

Wegen dieser 1minütigen Überschreitung kann man sich wohl ärgern, manche sind eben so peinlich korrekt. Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.
__________________
H.-D. M., der sicher das ganze Jahr 2008 brav gewesen ist und deshalb vom Weihnachtsmann die Alpha 900 bekommen hat!
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Alt 27.03.2008, 18:37   #3
BeHo
verstorben
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
Zitat:
Zitat von Hademar2 Beitrag anzeigen
Und dass du dort nicht die 3 Minuten-Regelung (wie gesagt, wenn es sie überhaupt gibt) in Anspruch genommen hast, ist ja wohl auch allen klar.
Ja, die gibt es wohl: Klick! (Absatz 4)

Zum Zeitpunkt des Strafzettelschreibens war aber wohl garantiert das Auto verschlossen und niemand in der Nähe.
__________________
.___.
(O,o)
/)__) Meine SUF-Bilder / Island-Bilder
-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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Alt 27.03.2008, 18:42   #4
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von BeHo Beitrag anzeigen
Ja, die gibt es wohl: Klick! (Absatz 4)
Ich lese da nirgends was von 3 Minuten. Lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen ist das Halten erlaubt.
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Alt 27.03.2008, 18:42   #5
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ...
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Alt 27.03.2008, 18:45   #6
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Vielen Dank BeHo, genau so eine Information hatte ich mir erwünscht. Sachlich, informativ, einfach ausreichend.

Hademar, ich schrieb ausdrücklich: KEIN Halbwissen.
Ich schrieb auch ausdrücklich, dass ich die 5 Euro bezahle.
Deinen stummen Vorwurf, den ich durchaus bemerkt habe, reiche ich jetzt einfach zurück, da ich ihn nicht brauche ...
Ich besitze leider nur "Halbwissen" wie wohl die meisten anderen auch und da schließe ich sogar Rechtsanwälte und Richter mit ein - denn sonst bräuchten wir diese ja nicht, aber Gesetzestexte sind eben auch variabel auszulegen.

Ich wollte lediglich darauf hinweisen, dass es im "absoluten" Halteverbot keine Regelung wie Aus- und Einsteigen sowie Be- und Entladen gibt!

Bassda, mehr nicht!
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Alt 27.03.2008, 18:46   #7
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.
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Alt 27.03.2008, 18:54   #8
Hademar2
 
 
Registriert seit: 30.04.2006
Beiträge: 3.716
Zitat:
Zitat von Kerstin Beitrag anzeigen
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses. Wem was klar ist oder nicht - danach habe ich doch gar nicht gefragt.
Du hast selbstredend danach gefragt, schließlich steht ein Fragezeichen hinter deinem Satz:
... wie es sie sogar im absoluten Halteverbot gibt (sofern ich mich noch richtig erinnere)?

Ich will dich ja nicht verurteilen, ich kann mir auch gut vorstellen, dass eine Zeitspanne von 1 Minute Überschreitung der Parkdauer nicht unbedingt mit 5 Euro bestraft werden muss. Ich kenne einige ähnliche Fälle, bei denen Politessen (ja, weibliche) genau darauf gewartet haben, dass die Parkzeit abläuft.

Was mich aber stutzig macht ist die Tatsache, dass die Ausstellung des "Strafzettels" innerhalb 1 Minute abgegangen ist. Normalerweise schauen sich die Herrschaften schon etwas in der Gegend um, ob jemand flux zum Auto kommen wird. Aber die wollten das in deinem Fall leider nicht.

Auch wenn du nicht danach gefragt hast - ich finde das mehr als ärgerlich für dich. Haben die denn keine Uhrzeit auf dem Strafzettel verewigt?
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Alt 27.03.2008, 19:00   #9
Kerstin

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: im Grünen
Beiträge: 11.873
Dass ich dir Parkzeit überschritten habe steht so oder so fest, mich ärgert dann irgendwie nur immer dass ich ja vorher schon bezahlt habe, ich also in dem Fall 5 + 2 Euro nunmehr gezahlt habe, da hätte ich auch gleich ohne Bezahlen für nur 5 Euro parken können. Dass man dann eben hergeht und quasi wartet bis die Uhr von 10.51 auf 10.52 h springt um das Ticket auszustellen ist rechtlich sicherlich nicht fragwürdig, moralisch eben schon eher. Bezahlen tu ich das so oder so, nur falls es sowas wie eine Kulanzzeit von viel. 2, 3 min gegeben hätte hätte ich mal versucht dagegen Einspruch einzulegen. Meine Zeit ist mir ohnehin eigentlich zu schade dafür, geht ja quasi "um fast nichts".
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Alt 27.03.2008, 19:09   #10
HorstE
 
 
Registriert seit: 23.10.2004
Beiträge: 845
Zitat:
Meine Frage richte sich schlicht danach ob es eine Kulanz beim Überschreiten einer festen Parkzeit gibt, so wie es ja auch eine Kulanz gibt zwischen dem Bezahlen und dem Verlassen eines Parkhauses.
Na ja, das mit der Kulanz ist so eine Sache...
Nehmen wir an, es gibt eine Kulanz von 3 Minuten- und Du kommst nach 4 Minuten...
Was ist dann? Das ist dann genau so eine Minute zu spät wie jetzt. Also wir die Kulanz auf 4 Minuten verlängert - und Du kommst dann 5 Minuten zu spät... Dieses Spiel kannst Du bis in alle Ewigkeit fortsetzen. Das ist wie schwanger - ein bischen schwanger gibt es nicht, entweder schwanger oder nicht schwanger.
Und wenn Du bei der Bahn 1 Minute zu spät kommst, ist der Zug auch weg. (O. k., das ist eher unwahrscheinlich, ich habe in den letzten 10 Jahren keinen pünktliche Zug erlebt - aber theoretisch).

Und das mit dem Parkhaus ist auch keine gnädige Kulanz. Man muss Dir ja Zeit lassen, um von der Kasse zum Auto zu gehen und dann zur Ausfahrt zu fahren. Früher (als es noch Personal und nicht nur Automaten gab) gab es Parkhäuser bei denen an der Ausfahrtschranke kassiert wurde - und da gab es dann auch keine Kulanz!

Gruß Horst
HorstE ist offline   Mit Zitat antworten
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