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#1 |
Registriert seit: 16.11.2005
Ort: Osnabrück
Beiträge: 13.250
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Versicherungsfrage
Es geht um diese Geschichte.
Die Versicherung hatte mich gebeten, die Kamera zwecks Kostenvoranschlag einzuschicken, was ich auch getan habe (zu AVC, kostete insgesamt über 56 €).Den Sachbearbeiter der Versicherung hatte ich zuvor am Telefon gefragt, wer die Kosten des KVA trägt, worauf er antwortet "wir natürlich, wir möchten den KVA ja auch haben - die Kosten können wir Ihnen ja dann nicht aufdrücken". OK, also Kamera weggeschickt, nicht reparieren lassen (lohnt einfach nicht), KVA bezahlt und der Versicherung mitgeteilt, sie möge wie besprochen den KVA bezahlen. Nun kommt gestern Post, daß vom KVA nur der Nettobetrag bezahlt wird, da ich die Kamera nicht habe reparieren lassen - OK, kenne ich von einer KFZ-Geschichte auch so und es ist auch ein entsprechender Paragraph angegeben (§249 BGB). Zusätzlich schreiben sie aber auch, daß sie die Kosten für den KVA (wie gesagt immerhin über 56 €) nicht übernehmen, da diese Kosten im Reparaturfall verrechnet worden wären (was auch stimmt). Das Schreiben wurde von einer Vertretung des Sachbearbeiters mit dem ich gesprochen hatte aufgesetzt ("mein" Sachbearbeiter ist im Urlaub nehme ich an) und anrufen geht am WE ja auch nicht. Ich wollte deshalb mal fragen, ob sich hier jemand mit Versicherungen auskennt und mir sagen kann, ob das so i.O. ist (trotz gegenteiliger Absprache, mündlich natürlich nur), oder ob die Versicherung die Kosten für den KVA tragen muß. Das nur der Nettobetrag erstattet wird, muß man sowieso hinnehmen, richtig?
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Gruß Jens |
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