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Startseite » Forenübersicht » Kamera und Technik » Sony A-Mount Kameras » Error 58
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Alt 13.10.2006, 21:17   #1
bjoern.mai@gmx.de
 
 
Registriert seit: 29.06.2006
Ort: Humptrup Nordfriesland
Beiträge: 511
Error 58

hallo
habe error 58 bei meiner d7d festgestellt und es dem fotofachgeschäft gemeldet. ( Kamera ist von Anfang März 2006 )
die antwort war:

Da Sie nicht aus der näheren Umgebung kommen, ist es wahrscheinlich am
einfachsten, Sie senden uns Ihre Kamera mit allen Garantieunterlagen
(Kaufbeleg, Garantiekarte) zu, dann werden wir die Kamera an den
Kundendienst weiterleiten, falls nötig einen Kostenvoranschlag an Sie
weiterleiten(Fallschaden), und dann die Kamera an Sie wieder zurück
senden. Das mit dem Kostenvoranschlag und Fallschaden erwähne ich nur
der Ordnung halber, da wir leider oft Probleme mit angeblichen
Garantiereparaturen und tatsächlichen Fallschaden haben.
Falls alles "normal" ist, gibt es keine Probleme.
Falls Sie in der Nähe von uns sind, können Sie die Kamera auch gerne
persönlich vorbeibringen.

Frage nun: bin ich auf dem richtigen weg, wenn ich wie oben vom fachgeschäft vorgelegt mich verhalte ???
bjoern.mai@gmx.de ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.10.2006, 21:33   #2
HolgerB
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Hallo Björn!

Du hast Deine Kamera im März 2006 neu gekauft? Dann musst Du gar nichts mit dem Händler abwickeln, sondern kannst die Kamera direkt an den Service schicken, da die Reparatur dann als Garantieleistung seitens des Herstellers durchgeführt wird. Wenn das Kaufdatum länger als ein Jahr zurückliegt (wie bei mir), muss man den Händler dazu auffordern, seiner Gewährleistungspflicht nachzukommen und sich um die Reparatur zu kümmern.

Die Adresse des Service in Bremen findest Du hier.

Schöne Grüße & viel Glück,
Holger
__________________
Für wen oder was fotografiert Ihr?
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2006, 21:53   #3
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von HolgerB
Du hast Deine Kamera im März 2006 neu gekauft? Dann musst Du gar nichts mit dem Händler abwickeln, sondern kannst die Kamera direkt an den Service schicken, da die Reparatur dann als Garantieleistung seitens des Herstellers durchgeführt wird.
Er muss nicht, sollte es aber IMHO. Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt, Gewährleistung durch das Gesetz. Im Zweifelsfall hat man da die stärkeren Druckmittel.

Tobi, Pessimist.
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2006, 22:06   #4
HolgerB
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Zitat:
Zitat von Wishmaster
Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt,
Ich bin zwar kein Jurist (wohl aber auch Pessimist ), aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn ein Hersteller eine Garantie einräumt, diese auch gesetzlich bindend ist. Schließlich wirbt er ja auch damit.

Nochmal schöne Grüße, Holger
__________________
Für wen oder was fotografiert Ihr?
HolgerB ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2006, 22:07   #5
Tobi.
 
 
Registriert seit: 24.08.2005
Beiträge: 5.348
Zitat:
Zitat von HolgerB
Zitat:
Zitat von Wishmaster
Garantie ist freiwillig und nach dem Willen des Herstellers geregelt,
Ich bin zwar kein Jurist (wohl aber auch Pessimist ;)), aber ich könnte mir vorstellen, dass, wenn ein Hersteller eine Garantie einräumt, diese auch gesetzlich bindend ist. Schließlich wirbt er ja auch damit.
Klar, an seine Versprechungen muss er sich auch halten. Bloß wird er nicht versprechen, dass die Kamera innerhalb einer bestimmten Zeit repariert ist - und bei der Gewährleistung gibts da AFAIK ein paar Möglichkeiten, dem Händler 'ne Frist zu setzen etc..

IANAL!

Tobi
Tobi. ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 13.10.2006, 22:20   #6
PeterHadTrapp
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: in Sichtweite der Wasserkuppe
Beiträge: 28.341
@bjoern: Du stehst schon in dieser Liste hier Klick - falls Nein, sei so gut und schreib Dich mit bei.

Gruß
PETER
PeterHadTrapp ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.10.2006, 22:29   #7
HolgerB
 
 
Registriert seit: 03.11.2003
Ort: Nähe Heidelberg
Beiträge: 1.642
Zitat:
Zitat von Wishmaster
Klar, an seine Versprechungen muss er sich auch halten. Bloß wird er nicht versprechen, dass die Kamera innerhalb einer bestimmten Zeit repariert ist - und bei der Gewährleistung gibts da AFAIK ein paar Möglichkeiten, dem Händler 'ne Frist zu setzen etc..
Das klingt einleuchtend.

Zitat:
IANAL!
Bevor noch ewig viele andere wie ich nachgooglen müssen:
IANAL = I am not a lawyer (ich bin kein Anwalt).
__________________
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