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#1 | |
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 120
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Habe ein Problem in der Bucht
Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe. In einer Auktion habe ich eine gebrauchte, aber noch halbvolle Campinggasflasche angeboten. Einen Versand habe ich ausdrücklich ausgeschlossen und dies auch zusätzlich noch in der Artikelbeschreibung erwähnt: Zitat:
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen? Herzlichen Dank im voraus für eure Infos |
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#2 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Neue Mail mit Fristsetzung (1 Woche) zur Bezahlung und Abholung, danach Meldung an ebay sowie negative Bewertung.
__________________
VLG: Manni |
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#3 |
Registriert seit: 16.12.2003
Beiträge: 912
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ich würde die Geschichte vergessen und in Zukunft so was nicht über ebay verkaufen. Der Käufer bezahlt die Gebühren.
__________________
MfG Peter --------------- auf älteren Fotos sieht man immer jünger aus --------------- |
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#4 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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Ach nee Peter, das ist ein bisserl zu smart
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VLG: Manni |
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#5 |
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Oldenburg
Beiträge: 109
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Moin,
wichtig ist beim Versenden der Mails, dass man alles über 'Mein Ebay' und nicht über das eigene Outlook o.ä. versendet, da eventuelle spätere Ansprüche dies von Seiten Ebays erfordern und es zudem den Fristbeginn verkürzt. Ansonsten, wie ManniC bereits schrieb, Frist setzen und negativ bewerten. Gruss Bernt |
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#6 | |
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
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Zitat:
Man kann die Gebühren wegen Nichtzustandekommens erstattet bekommen, der sich nicht meldende Käufer bekommt eine Verwarnung von ebay. Ausserdem kann man die Flasche demjenigen offiziell anbieten, der das zweithöchste Gebot abgegeben hat. |
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#7 |
Registriert seit: 02.01.2006
Beiträge: 190
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abgesehen davon darfst du eine Gasflasche garnicht per Post verschicken. Handelt sich dabei um Kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.
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#8 | |
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
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Zitat:
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#9 |
Registriert seit: 03.11.2004
Ort: D - Leverkusen
Beiträge: 1.958
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Ich würds so machen wie ManniC das gesagt hat. Es kommt ja schon mal vor das Leute sich nicht melden oder nur selten ins Internet gehen, oder vll Krank geworden sind.
Ich habs auch schon erlebt das ich Leute 2 Wochen später mal ans Geld erinner und die dann sagen das sie immer noch auf die Kontodaten warten, und das wobei ich "überweisung Plus" eingerichtet hab, da fällt mir meistens auch nix mehr zu ein ....... Wenn sich nach der Woche immer noch nix getan hat die Sache bei eBay melden, die "melden" sich dann beim Käufer ![]() Und das Angebot an den 2. Höchstbieter zu gebgen könnte auch in die Hose gehen, der Käufer hat ja auch das Recht an der Flasche. |
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#10 |
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.291
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Ich würde da nicht ganz so viel Aufhebens machen. Verbuche das unter "Lehrgeld bezahlt" und vergisse es, es ist den ganzen Ärger nicht wert.
Wenn du negativ bewertest, kannst du davon ausgehen, dass der K bestimmt irgendwelche fadenscheinige Ausreden erfindet und dich dann auch negativ bewertet. Bei ebay melden ist zu überlegen, ich würde es nicht tun! |
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