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Alt 09.04.2006, 22:53   #1
Langeooger
 
 
Registriert seit: 20.11.2003
Beiträge: 120
Habe ein Problem in der Bucht

Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe.
In einer Auktion habe ich eine gebrauchte, aber noch halbvolle Campinggasflasche angeboten. Einen Versand habe ich ausdrücklich ausgeschlossen und dies auch zusätzlich noch in der Artikelbeschreibung erwähnt:
Zitat:
Da die Gasflasche noch ca. halbvoll ist, möchte ich sie nicht versenden. Daher ist nur ein persönliches Abholen innerhalb einer Woche nach Auktionsende in Menden oder Dortmund möglich.
Nun wohnt der Käufer ca 300km entfernt, etwas weit um einen Artikel von 20 Euro abzuholen. Melden tut er sich bisher auch nicht. Ich habe schon per Mail nachgefragt, wie er sich das Abholen vorstellt, bisher keine Reaktion.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

Herzlichen Dank im voraus für eure Infos
Langeooger ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 09.04.2006, 23:04   #2
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Neue Mail mit Fristsetzung (1 Woche) zur Bezahlung und Abholung, danach Meldung an ebay sowie negative Bewertung.
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 23:05   #3
Peter P
 
 
Registriert seit: 16.12.2003
Beiträge: 912
ich würde die Geschichte vergessen und in Zukunft so was nicht über ebay verkaufen. Der Käufer bezahlt die Gebühren.
__________________
MfG
Peter
--------------- auf älteren Fotos sieht man immer jünger aus ---------------
Peter P ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 23:08   #4
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
Ach nee Peter, das ist ein bisserl zu smart
__________________
VLG: Manni
ManniC ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2006, 23:09   #5
Elektroniker
 
 
Registriert seit: 15.01.2006
Ort: Oldenburg
Beiträge: 109
Moin,
wichtig ist beim Versenden der Mails, dass man alles über 'Mein Ebay' und nicht über das eigene Outlook o.ä. versendet, da eventuelle spätere Ansprüche dies von Seiten Ebays erfordern und es zudem den Fristbeginn verkürzt. Ansonsten, wie ManniC bereits schrieb, Frist setzen und negativ bewerten.

Gruss
Bernt
Elektroniker ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 10.04.2006, 06:51   #6
Teddy
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Ort: 45768 Marl, NRW
Beiträge: 9.900
Zitat:
Zitat von Peter P
ich würde die Geschichte vergessen und in Zukunft so was nicht über ebay verkaufen. Der Käufer bezahlt die Gebühren.
Das ist so nicht ganz richtig.
Man kann die Gebühren wegen Nichtzustandekommens erstattet bekommen, der sich nicht meldende Käufer bekommt eine Verwarnung von ebay. Ausserdem kann man die Flasche demjenigen offiziell anbieten, der das zweithöchste Gebot abgegeben hat.
__________________
Gruß
Andreas

Teddys Fotowelt | Teddymobil - auf Tour mit dem BährLiner
Teddy ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2006, 12:57   #7
Lostname
 
 
Registriert seit: 02.01.2006
Beiträge: 190
abgesehen davon darfst du eine Gasflasche garnicht per Post verschicken. Handelt sich dabei um Kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.
Lostname ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2006, 13:26   #8
Elric
 
 
Registriert seit: 21.09.2005
Beiträge: 3.276
Zitat:
Zitat von Lostname
abgesehen davon darfst du eine Gasflasche garnicht per Post verschicken. Handelt sich dabei um Kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.
... deswegen hat Langeooger ja den Versand auch explizit ausgeschlossen
Elric ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2006, 14:28   #9
GooSe
 
 
Registriert seit: 03.11.2004
Ort: D - Leverkusen
Beiträge: 1.958
Ich würds so machen wie ManniC das gesagt hat. Es kommt ja schon mal vor das Leute sich nicht melden oder nur selten ins Internet gehen, oder vll Krank geworden sind.

Ich habs auch schon erlebt das ich Leute 2 Wochen später mal ans Geld erinner und die dann sagen das sie immer noch auf die Kontodaten warten, und das wobei ich "überweisung Plus" eingerichtet hab, da fällt mir meistens auch nix mehr zu ein .......

Wenn sich nach der Woche immer noch nix getan hat die Sache bei eBay melden, die "melden" sich dann beim Käufer

Und das Angebot an den 2. Höchstbieter zu gebgen könnte auch in die Hose gehen, der Käufer hat ja auch das Recht an der Flasche.
GooSe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2006, 18:10   #10
erich_k
 
 
Registriert seit: 07.09.2003
Beiträge: 6.291
Ich würde da nicht ganz so viel Aufhebens machen. Verbuche das unter "Lehrgeld bezahlt" und vergisse es, es ist den ganzen Ärger nicht wert.

Wenn du negativ bewertest, kannst du davon ausgehen, dass der K bestimmt irgendwelche fadenscheinige Ausreden erfindet und dich dann auch negativ bewertet.

Bei ebay melden ist zu überlegen, ich würde es nicht tun!
erich_k ist offline   Mit Zitat antworten
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