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Langeooger 09.04.2006 22:53

Habe ein Problem in der Bucht
 
Hallo,
ich brauch mal Eure Hilfe.
In einer Auktion habe ich eine gebrauchte, aber noch halbvolle Campinggasflasche angeboten. Einen Versand habe ich ausdrücklich ausgeschlossen und dies auch zusätzlich noch in der Artikelbeschreibung erwähnt:
Zitat:

Da die Gasflasche noch ca. halbvoll ist, möchte ich sie nicht versenden. Daher ist nur ein persönliches Abholen innerhalb einer Woche nach Auktionsende in Menden oder Dortmund möglich.
Nun wohnt der Käufer ca 300km entfernt, etwas weit um einen Artikel von 20 Euro abzuholen. Melden tut er sich bisher auch nicht. Ich habe schon per Mail nachgefragt, wie er sich das Abholen vorstellt, bisher keine Reaktion.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen?

Herzlichen Dank im voraus für eure Infos

ManniC 09.04.2006 23:04

Neue Mail mit Fristsetzung (1 Woche) zur Bezahlung und Abholung, danach Meldung an ebay sowie negative Bewertung.

Peter P 09.04.2006 23:05

ich würde die Geschichte vergessen und in Zukunft so was nicht über ebay verkaufen. Der Käufer bezahlt die Gebühren.

ManniC 09.04.2006 23:08

Ach nee Peter, das ist ein bisserl zu smart ;)

Elektroniker 09.04.2006 23:09

Moin,
wichtig ist beim Versenden der Mails, dass man alles über 'Mein Ebay' und nicht über das eigene Outlook o.ä. versendet, da eventuelle spätere Ansprüche dies von Seiten Ebays erfordern und es zudem den Fristbeginn verkürzt. Ansonsten, wie ManniC bereits schrieb, Frist setzen und negativ bewerten.

Gruss
Bernt

Teddy 10.04.2006 06:51

Zitat:

Zitat von Peter P
ich würde die Geschichte vergessen und in Zukunft so was nicht über ebay verkaufen. Der Käufer bezahlt die Gebühren.

Das ist so nicht ganz richtig.
Man kann die Gebühren wegen Nichtzustandekommens erstattet bekommen, der sich nicht meldende Käufer bekommt eine Verwarnung von ebay. Ausserdem kann man die Flasche demjenigen offiziell anbieten, der das zweithöchste Gebot abgegeben hat.

Lostname 10.04.2006 12:57

abgesehen davon darfst du eine Gasflasche garnicht per Post verschicken. Handelt sich dabei um Kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.

Elric 10.04.2006 13:26

Zitat:

Zitat von Lostname
abgesehen davon darfst du eine Gasflasche garnicht per Post verschicken. Handelt sich dabei um Kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut.

... deswegen hat Langeooger ja den Versand auch explizit ausgeschlossen ;)

GooSe 10.04.2006 14:28

Ich würds so machen wie ManniC das gesagt hat. Es kommt ja schon mal vor das Leute sich nicht melden oder nur selten ins Internet gehen, oder vll Krank geworden sind.

Ich habs auch schon erlebt das ich Leute 2 Wochen später mal ans Geld erinner und die dann sagen das sie immer noch auf die Kontodaten warten, und das wobei ich "überweisung Plus" eingerichtet hab, da fällt mir meistens auch nix mehr zu ein .......

Wenn sich nach der Woche immer noch nix getan hat die Sache bei eBay melden, die "melden" sich dann beim Käufer :top:

Und das Angebot an den 2. Höchstbieter zu gebgen könnte auch in die Hose gehen, der Käufer hat ja auch das Recht an der Flasche.

erich_k 10.04.2006 18:10

Ich würde da nicht ganz so viel Aufhebens machen. Verbuche das unter "Lehrgeld bezahlt" und vergisse es, es ist den ganzen Ärger nicht wert.

Wenn du negativ bewertest, kannst du davon ausgehen, dass der K bestimmt irgendwelche fadenscheinige Ausreden erfindet und dich dann auch negativ bewertet.

Bei ebay melden ist zu überlegen, ich würde es nicht tun!


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