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Alt 22.05.2015, 15:36   #1
BeHo
verstorben
 
 
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Beiträge: 32.059
Parken


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Alt 22.05.2015, 15:37   #2
jhagman
 
 
Registriert seit: 12.04.2012
Ort: Gerlingen
Beiträge: 4.771
Äääähmmm......wie jetzt???

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Alt 22.05.2015, 15:48   #3
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Bernd ist eher auf die DB-Darstellung trainiert.

So einfache, und vor allem auch zuverlässige Angaben kann er nicht deuten.

Ich muss sagen, dass ich das ausixen, wie es gewöhnlich an der Autobahn praktiziert nachahmenswert finde.
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Alt 22.05.2015, 15:55   #4
Zwergfrucht
Gesperrt
 
 
Registriert seit: 15.02.2009
Ort: München
Beiträge: 2.408
Jo,

zum Erbrechen das ganze,
die Trostbrücke wird kaum helfen.

Wolfram
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Alt 22.05.2015, 15:57   #5
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.721
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan
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Alt 22.05.2015, 16:05   #6
BeHo
verstorben

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
In Wien sah das vor zwei Jahren mit der Beschilderung irgendwie ordentlicher aus:


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Alt 22.05.2015, 16:13   #7
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Zitat:
Zitat von amateur Beitrag anzeigen
Moin,

nur das eine Parkschild mit den Zusatzschildern reicht schon für einen Rechtsstreit mit dem Ordnungsamt. Für Euch ausprobiert.

Was heißt denn allein das P-Schild mit den beiden Schildern darunter genau? Dazu bitte auch StVO $39 Absatz 3 (http://dejure.org/gesetze/StVO/39.html) lesen. Und jetzt kommt Ihr!

Stephan
Na Parken mit Parkschein von bis.
Außerhalb dieser Zeiten kostenlos.
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.
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Alt 22.05.2015, 18:19   #8
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
Ort: Region Hannover
Beiträge: 7.721
Zitat:
Zitat von dey Beitrag anzeigen
Es sei denn es gibt eine weitere Einschränkung, z.B. Anwohnerparken. Dann darf man außerhalb der kostenpflichtigen Zeiten nicht parken.
Ja, so wird es in einem Teil der Städte tatsächlich praktiziert. Gilt übrigens auch in verkehrsberuhigten Zonen. Aber die StVO gibt das auch bei 100. Mal lesen einfach nicht her.

Oder anders: Wenn man dann da doch als Ausnahme parken dürfen soll, aber es in einer bestimmten Zeit Geld kosten soll: Wie schildert man das dann aus?

Der andere Teil der Städte handhabt das übrigens abhängig von der Reihenfolge der weißen Schildchen, so wie ich den Gesetzestext eben auch verstehe.

Stephan
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Alt 22.05.2015, 18:29   #9
dey
 
 
Registriert seit: 03.09.2009
Ort: Ilvese boi Mannem
Beiträge: 15.272
Ich habe mit dem Thema selten Stress.
Und bei 10€ denk ich nicht mal nach.
Sls Außendienstler habe ich ganz andere Beträge zu verkraften.
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Alt 22.05.2015, 18:32   #10
amateur
 
 
Registriert seit: 01.10.2005
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Ist ein schlicht logisch-intellektuelles Problem.

Wien ist natürlich viel geordneter, aber die etwas nachlässige Ausrichtung der Schilder macht mir Sorgen.

Stephan
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