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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Rechtliche Definition "Fotograf" ?
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Alt 06.10.2012, 15:27   #1
Dyas1251
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 153
Rechtliche Definition "Fotograf" ?

Hallo zusammen,

in der älteren Diskussion "Vom Modelscouting zum Modelshooting" wurde am 08.06.11 unter http://www.sonyuserforum.de/forum/sh...t=41438&page=8 die Aussage, Zitat:

Fotografen (filtern)....
bekanntlich kann sich seit 2004 JEDER Gestörte "Fotograf" nennen...es wird nicht mehr geprüft


gemacht.
Mir war bzw. ist bis dato bekannt, daß die Bezeichnung "Fotograf" eine geschützte Berufsbezeichnung ist die nur von ausgebildeten Fotografen mit abgeschlossener (natürlich erfolgreich) Lehre geführt werden darf.

Hat sich da wirklich etwas geändert ?

Hier lesende Berufsfotografen und / oder Mitarbeiter der IHK bitte kurzes Feedback geben.

Danke, Gruß Dyas1251
Dyas1251 ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 06.10.2012, 15:51   #2
klaga
 
 
Registriert seit: 12.02.2004
Ort: Rheinland
Beiträge: 1.103
Vielleicht hilft dir das weiter http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsfotografie
__________________
Liebe Grüße Klaus
klaga ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2012, 15:57   #3
Hansevogel
 
 
Registriert seit: 23.12.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 10.527
Moin moin!

In http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf ist zu lesen:

[ZITAT]
Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.
[/ZITAT]

Gruß: Joachim
__________________
Rettet die Fische, esst mehr Kormorane!

Rettet mich, esst meine Feinde!
Hansevogel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2012, 18:52   #4
Dyas1251

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 15.09.2012
Beiträge: 153
Hallo Klaus und Joachim,

vielen Dank für die Info.

Damals, ca. 1985 als wegen einer wirtschaftlichen Krise der Verlust des Arbeitsplatzes drohte hatte ich mal mit dem Gedanken Fotograf als Job gespielt.
Das kam dann zum Glück nicht soweit. Damals wurde auf die Einhaltung der Regularien strengstens geachtet.

Heute ist das kein Thema mehr
Sicherer Arbeitsplatz in der Öl- und Gas-Branche, auch für die nächsten 10 Jahre.

Gruß Dyas1251.
Dyas1251 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.10.2012, 19:45   #5
hobbyfotograf1978
 
 
Registriert seit: 15.11.2011
Beiträge: 700
Zitat:
Zitat von Hansevogel Beitrag anzeigen
Moin moin!

In http://de.wikipedia.org/wiki/Fotograf ist zu lesen:

[ZITAT]
Seit dem 1. Januar 2004 gehört in Deutschland der Beruf laut Anlage B der Handwerksordnung zu den zulassungsfreien Berufen (§ 18 Abs. 2), was bedeutet, dass die Berufsfotografie auch ohne Nachweis einer Meisterausbildung ausgeübt werden darf. Durch die Novellierung der Handwerksordnung dürfen auch Autodidakten die gewerbliche Berufsfotografie ausüben. Ohne Gesellenabschluss jedoch dürfen sie sich zwar als Fotograf bezeichnen, dürfen aber nicht ausbilden (HwO). Hiervon bleiben die journalistisch oder künstlerisch tätigen Bildermacher unberührt.
[/ZITAT]

Gruß: Joachim
Ich hoffe ja das die Bundesregierung noch lange brauchen wird, um nicht die Arbeitslosenzahlen weiterhin damit zu verschleiern und zu senken ^^ Sonst hat bald jeder Harz4'er ne Kamera zu Weihnachten unterm Baum
hobbyfotograf1978 ist offline   Mit Zitat antworten
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