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Registriert seit: 17.02.2016
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Mavic Mini - die fliegende Kamera
Da die Diskussion über Drohnen in anderen Bereichen sehr schnell mal Off Topic wird, starte ich hier einen Thread über die Mavic Mini, die DJI seit dem 11.11.19 verkauft.
Die Minidrohne ist 249 Gramm schwer und auch für Anfänger sehr leicht zu fliegen. Ich habe sie als fliegende Kamera gekauft, um an speziellen Orten eine alternative Sicht zu haben und um beim wild Campieren den Stellplatz für mich 'dokumentieren' zu können. Die Mavic Mini hat eine Kamera mit mit einem 1/2.3" 12MP Sensor, die mit einem Gimbal stabilisiert ist. Die technischen Daten: Zitat:
Die Qualität der Bilder ist nicht umwerfend, es ist schlichtweg die faszinierende Perspektive die's ausmacht. Und der Spieltrieb wird natürlich auch befriedigt ... Hier ein Link zu deutschsprachigen Mavic Mini Seite |
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#2 | |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2016
Ort: Bern
Beiträge: 5.242
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Die rechtliche Situation in der Schweiz scheint sich zu der in Deutschland zu unterscheiden. Vielleicht kann ja hier mal jemand, der sich über die Situation in Deutschland auskennt, die Rahmenbedingungen aufzeigen.
In der Schweiz ist es so, dass es für's Fliegen mit der Mavic Mini keine spezielle Haftpflichtversicherung braucht, da sie leichter ist als 500 Gramm. Folgende gesetzliche Regelung gilt für die Schweiz: Zitat:
Viele Infos zu den gesetzlichen Gegebenheiten in der Schweiz sind auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu finden: Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen Videoüberwachung mit Drohnen durch Private |
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#3 | |
Registriert seit: 09.10.2011
Ort: Region Regensburg
Beiträge: 2.090
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Zitat:
Was das Thema der Haftpflichtversicherung betrifft wird es aber keine Änderungen für die Mavic Mini geben. Das sieht so aus. "Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen - wie alle Luftfahrzeuge - den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den §§ 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich." Einige Haftpflichtversicherungen haben den Drohnenbetrieb trotzdem eingeschlossen. Da sollte man immer bei der bestehenden Haftpflichtversicherung nachfragen. Falls der Drohnenbetrieb nicht eingeschlossen ist muss man eine separate Drohnenversicherung abschließen. Es gibt diverse Anbieter auf dem Markt. Was auch klar ist, Besitzer von "Altdrohnen" müssen sich ab 01.07.2020 in einer zentralen Datenbank, die aktuell noch erstellt und EU-weit abgeglichen wird, registrieren. Was noch nicht klar ist sind die Einschränkungen und Flugverbotszonen für "Altdrohnen". Es wird aber mit Sicherheit nicht besser als mit den heutigen Regelungen. Die aktuellen Flugverbote sehen für den Mavic Mini so aus: - Flug außerhalb der Sichtweite (und da dürfte bei dem Winzling Mavic Mini spätestens bei 200 m Schluss sein) - Flug über 100 m, in Kontrollzonen (z. B. Flughäfen) über 50 m - Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen. - Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat - Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat, - Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat - Flug über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist - Flug über Wohngrundstücken, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt Da bleibt dann streng genommen nicht mehr viel übrig. Allerdings nehmen das viele Drohnenpiloten nicht so streng, weil es kaum als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, was auch zum miserablen Image der Drohnen in Deutschland beigetragen hat. Unabhängig davon würde ich die Mavic Mini als Volksdrohne bezeichnen. Soviel Leistung für so wenig Geld (399 €) hat es vom Fast-Monopolisten DJI (Marktanteil ca 80%) noch nicht gegeben. Geändert von Orbiter1 (23.11.2019 um 19:17 Uhr) |
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#4 |
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
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Zunächst besten Dank für eure ausführlichen Erläuterungen. So genau wußte ich das nicht, da ich mich spontan für die „Volksdrohne“ entschieden habe, ohne im Detail recherchiert zu haben. Sie sind für mich, mit Ausnahme der Angaben zur Pflichtversicherung, allerdings insofern weitestgehend irrelevant, als ich die Drohne hauptsächlich auf sehr großen eigenen Privatgrundstücken in Deutschland bzw. in Urlaubsregionen außerhalb Europas einsetzen werde. Die rechtlich vorgegebenen Reichweiten- und Höhenbeschränkungen kannte ich allerdings.
Ich werde ganz sicher nicht zum negativen Image von Drohnen beitragen. ![]() Geändert von Conny1 (23.11.2019 um 19:44 Uhr) |
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#5 | ||
Registriert seit: 09.10.2011
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#6 |
Registriert seit: 09.10.2011
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Etwas schade sind einige Einschränkungen beim Mavic Mini. Z. B. das Fehlen vom RAW-Format bei Fotos, von 4k bei Videos und einiger Flugmodi (z. B. Follow-Me). Ist aber auch verständlich weil DJI sonst sein Geschäft mit den höherklassigen Drohnen kannibalisieren würde. Ich selbst nutze bereits eine Drohne, warte aber mit dem Kauf einer zusätzlichen "Minidrohne" bis Modelle auf dem Markt sind die der neuen Drohnenverordnung entsprechen, d. h. Klasse C0.
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#7 |
Themenersteller
Registriert seit: 17.02.2016
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Beiträge: 5.242
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Danke für die Ausführungen, Orbiter1, in Deutschland scheint das viel stenger gehandhabt zu werden als hierzulande. Dann werde ich mich im Urlaub in Deutschland sehr einschränken müssen, aber das ist okay.
Gehe davon aus, dass es bei uns auch strenger wird mit der neuen Drohnenverordnung, die nächstes Jahr in Kraft treten soll. We'll see ... |
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#8 | |
Registriert seit: 09.10.2011
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#9 |
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
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https://youtu.be/0YN9lK6b3Ew
https://youtu.be/_ME3ne87f60 Der von mir hoch geschätzte “American, living in Germany“, Nick Alfieri, Linebacker der Schwäbisch Hall Unicorns (GFL), hat auch seine Erfahrungen mit dem Drohneneinsatz in Germany gemacht. Nalf, like you buddy! Edit: 2. Link Geändert von Conny1 (24.11.2019 um 04:44 Uhr) |
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#10 |
Registriert seit: 24.01.2005
Beiträge: 3.131
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@HaPeKa
Prima, dass du diesen Thread eröffnet hast! |
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