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HaPeKa 23.11.2019 15:02

Mavic Mini - die fliegende Kamera
 
Da die Diskussion über Drohnen in anderen Bereichen sehr schnell mal Off Topic wird, starte ich hier einen Thread über die Mavic Mini, die DJI seit dem 11.11.19 verkauft.

Die Minidrohne ist 249 Gramm schwer und auch für Anfänger sehr leicht zu fliegen.
Ich habe sie als fliegende Kamera gekauft, um an speziellen Orten eine alternative Sicht zu haben und um beim wild Campieren den Stellplatz für mich 'dokumentieren' zu können.

Die Mavic Mini hat eine Kamera mit mit einem 1/2.3" 12MP Sensor, die mit einem Gimbal stabilisiert ist. Die technischen Daten:

Zitat:

1/2.3” CMOS, effective Pixels: 12 MP
Objektiv: FOV: 83°, 35 mm Format, equivalent: 24 mm
Blende: f/2.8
Fokusbereich: 1 m to ∞
ISO Video: 100-3200 (Auto)
ISO Photo: 100-1600 (Auto), 100-3200 (Manual)
Verschlusszeiten: Electronic Shutter: 4-1/8000s
Bildgrösse: 4:3: 4000×3000, 16:9: 4000×2250
Photo Modi: Single shot, Interval: 2/3/5/7/10/15/20/30/60 s
Video Resolution: 2.7 K: 2720×1530 25/30 p, FHD: 1920×1080 25/30/50/60 p
Max Video Bitrate: 40 Mbps
Supported File System: FAT32 (32 GB), exFAT (>32 GB)
Photo Format: JPEG
Video Format: MP4 (H.264/MPEG-4 AVC)
Gesteuert wird die Mavic Mini über eine WLAN Fernbedienung, die bevorzugt mit einem Handy verbunden ist, auf dem die DJI Fly App läuft.

Die Qualität der Bilder ist nicht umwerfend, es ist schlichtweg die faszinierende Perspektive die's ausmacht. Und der Spieltrieb wird natürlich auch befriedigt ...

Hier ein Link zu deutschsprachigen Mavic Mini Seite

HaPeKa 23.11.2019 15:09

Die rechtliche Situation in der Schweiz scheint sich zu der in Deutschland zu unterscheiden. Vielleicht kann ja hier mal jemand, der sich über die Situation in Deutschland auskennt, die Rahmenbedingungen aufzeigen.

In der Schweiz ist es so, dass es für's Fliegen mit der Mavic Mini keine spezielle Haftpflichtversicherung braucht, da sie leichter ist als 500 Gramm. Folgende gesetzliche Regelung gilt für die Schweiz:

Zitat:

Art. 20 Haftpflichtversicherung

1 Die Haftpflichtansprüche von Dritten auf der Erde sind vom Halter oder von der Halterin durch eine Haftpflichtversicherung mit einer Garantiesumme von mindestens 1 Million Franken sicherzustellen.

2 Die Sicherstellung der Haftpflichtansprüche ist nicht erforderlich für:

a. Drachen und Drachenfallschirme mit einem Gewicht von weniger als 1,0 kg und einer Steighöhe von weniger als 60 m;
b. Fesselballone mit einer Nutzlast von weniger als 0,5 kg, einem Inhalt von weniger als 30 m3 und einer Steighöhe von weniger als 60 m;
c. Freiballone mit einer Nutzlast von weniger als 0,5 kg und einem Inhalt von weniger als 30 m3;
d. Modelluftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 0,5 kg.

3 Der Haftpflichtversicherungsnachweis ist beim Betrieb mitzuführen.
Das gilt aber nicht für Deutschland!

Viele Infos zu den gesetzlichen Gegebenheiten in der Schweiz sind auf der Seite des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zu finden:

Regeln und allgemeine Fragen zu Drohnen

Videoüberwachung mit Drohnen durch Private

Orbiter1 23.11.2019 18:57

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2102059)
Die rechtliche Situation in der Schweiz scheint sich zu der in Deutschland zu unterscheiden. Vielleicht kann ja hier mal jemand, der sich über die Situation in Deutschland auskennt, die Rahmenbedingungen aufzeigen.

In der Schweiz ist es so, dass es für's Fliegen mit der Mavic Mini keine spezielle Haftpflichtversicherung braucht, da sie leichter ist als 500 Gramm.

In Deutschland ist die Situation leider etwas komplexer. Worüber man sich als erstes klar sein sollte. Die aktuellen Regelungen gelten nur noch für gut 7 Monate, konkret bis zum 30.06.2020. Ab 01.07.2020 gelten die Regelungen der neuen EU-Drohnenverordnung. Dann werden die Drohnen in Klassen (C0 bis C4) und die Flugmanöver in Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified) unterteilt. Die Mavic Mini wird dann eine "Altdrohne" sein für die aufgrund ihres Gewichts gewisse Bestimmungen gelten.

Was das Thema der Haftpflichtversicherung betrifft wird es aber keine Änderungen für die Mavic Mini geben. Das sieht so aus. "Unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle unterliegen - wie alle Luftfahrzeuge - den Regelungen über die Haftpflicht für Drittschäden nach den §§ 33 ff. LuftVG. Da es sich jeweils um den Betrieb eines Luftfahrzeugs handelt, sind Unfälle, die von sog. Drohnen verursacht werden, in der Regel nicht über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Vielmehr ist eine sog. Halter-Haftpflichtversicherung erforderlich." Einige Haftpflichtversicherungen haben den Drohnenbetrieb trotzdem eingeschlossen. Da sollte man immer bei der bestehenden Haftpflichtversicherung nachfragen. Falls der Drohnenbetrieb nicht eingeschlossen ist muss man eine separate Drohnenversicherung abschließen. Es gibt diverse Anbieter auf dem Markt.

Was auch klar ist, Besitzer von "Altdrohnen" müssen sich ab 01.07.2020 in einer zentralen Datenbank, die aktuell noch erstellt und EU-weit abgeglichen wird, registrieren.

Was noch nicht klar ist sind die Einschränkungen und Flugverbotszonen für "Altdrohnen". Es wird aber mit Sicherheit nicht besser als mit den heutigen Regelungen. Die aktuellen Flugverbote sehen für den Mavic Mini so aus:

- Flug außerhalb der Sichtweite (und da dürfte bei dem Winzling Mavic Mini spätestens bei 200 m Schluss sein)

- Flug über 100 m, in Kontrollzonen (z. B. Flughäfen) über 50 m

- Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten, Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, sowie über mobilen Einrichtungen und Truppen der Bundeswehr im Rahmen angemeldeter Manöver und Übungen.

- Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von der Begrenzung von Industrieanlagen, Justizvollzugsanstalten, Einrichtungen des Maßregelvollzugs, militärischen Anlagen und Organisationen, Anlagen der Energieerzeugung und -verteilung sowie über Einrichtungen, in denen erlaubnisbedürftige Tätigkeiten der Schutzstufe 4 nach der Biostoffverordnung ausgeübt werden, soweit nicht der Betreiber der Anlage dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat

- Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Grundstücken, auf denen die Verfassungsorgane des Bundes oder der Länder oder oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden oder diplomatische und konsularische Vertretungen sowie internationale Organisationen im Sinne des Völkerrechts ihren Sitz haben sowie von Liegenschaften von Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, soweit nicht die Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat,

- Flug über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und Bahnanlagen, soweit nicht die zuständige Stelle dem Betrieb ausdrücklich zugestimmt hat

- Flug über Naturschutzgebieten im Sinne des § 23 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, Nationalparken im Sinne des § 24 des Bundesnaturschutzgesetzes und über Gebieten im Sinne des § 7 Absatz 1 Nummer 6 und 7 des Bundesnaturschutzgesetzes, soweit der Betrieb von unbemannten Fluggeräten in diesen Gebieten nach landesrechtlichen Vorschriften nicht abweichend geregelt ist

- Flug über Wohngrundstücken, es sei denn, der durch den Betrieb über dem jeweiligen Wohngrundstück in seinen Rechten betroffene Eigentümer oder sonstige Nutzungsberechtigte hat dem Überflug ausdrücklich zugestimmt

Da bleibt dann streng genommen nicht mehr viel übrig. Allerdings nehmen das viele Drohnenpiloten nicht so streng, weil es kaum als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, was auch zum miserablen Image der Drohnen in Deutschland beigetragen hat.

Unabhängig davon würde ich die Mavic Mini als Volksdrohne bezeichnen. Soviel Leistung für so wenig Geld (399 €) hat es vom Fast-Monopolisten DJI (Marktanteil ca 80%) noch nicht gegeben.

Conny1 23.11.2019 19:35

Zunächst besten Dank für eure ausführlichen Erläuterungen. So genau wußte ich das nicht, da ich mich spontan für die „Volksdrohne“ entschieden habe, ohne im Detail recherchiert zu haben. Sie sind für mich, mit Ausnahme der Angaben zur Pflichtversicherung, allerdings insofern weitestgehend irrelevant, als ich die Drohne hauptsächlich auf sehr großen eigenen Privatgrundstücken in Deutschland bzw. in Urlaubsregionen außerhalb Europas einsetzen werde. Die rechtlich vorgegebenen Reichweiten- und Höhenbeschränkungen kannte ich allerdings.
Ich werde ganz sicher nicht zum negativen Image von Drohnen beitragen. ;)

Orbiter1 23.11.2019 19:53

Zitat:

Zitat von Conny1 (Beitrag 2102115)
Zunächst besten Dank für eure ausführlichen Erläuterungen. So genau wußte ich das nicht, da ich mich spontan für die „Volksdrohne“ entschieden habe, ohne im Detail recherchiert zu haben. Sie sind für mich, mit Ausnahme der Angaben zur Pflichtversicherung, allerdings insofern weitestgehend irrelevant, als ich die Drohne hauptsächlich auf sehr großen eigenen Privatgrundstücken in Deutschland bzw. in Urlaubsregionen außerhalb Europas einsetzen werde.

Bei Urlaub im Ausland kann man sich auf der folgenden Seite über die meisten Länder informieren. https://my-road.de/drohnen-gesetze-weltweit/ Schadet sicher nicht mal einen Blick darauf werfen. Im Extremfall sind Drohnenpiloten schon für Monate im Gefängnis gelandet (z. B. im Iran).
Zitat:

Die rechtlich vorgegebenen Reichweiten- und Höhenbeschränkungen kannte ich allerdings.
Ich werde ganz sicher nicht zum negativen Image von Drohnen beitragen. ;)
:top:

Orbiter1 23.11.2019 20:20

Etwas schade sind einige Einschränkungen beim Mavic Mini. Z. B. das Fehlen vom RAW-Format bei Fotos, von 4k bei Videos und einiger Flugmodi (z. B. Follow-Me). Ist aber auch verständlich weil DJI sonst sein Geschäft mit den höherklassigen Drohnen kannibalisieren würde. Ich selbst nutze bereits eine Drohne, warte aber mit dem Kauf einer zusätzlichen "Minidrohne" bis Modelle auf dem Markt sind die der neuen Drohnenverordnung entsprechen, d. h. Klasse C0.

HaPeKa 23.11.2019 21:56

Danke für die Ausführungen, Orbiter1, in Deutschland scheint das viel stenger gehandhabt zu werden als hierzulande. Dann werde ich mich im Urlaub in Deutschland sehr einschränken müssen, aber das ist okay.

Gehe davon aus, dass es bei uns auch strenger wird mit der neuen Drohnenverordnung, die nächstes Jahr in Kraft treten soll. We'll see ...

Orbiter1 23.11.2019 23:18

Zitat:

Zitat von HaPeKa (Beitrag 2102138)
Danke für die Ausführungen, Orbiter1, in Deutschland scheint das viel stenger gehandhabt zu werden als hierzulande. Dann werde ich mich im Urlaub in Deutschland sehr einschränken müssen, aber das ist okay.

Gehe davon aus, dass es bei uns auch strenger wird mit der neuen Drohnenverordnung, die nächstes Jahr in Kraft treten soll. We'll see ...

"Gehandhabt" wird es in der Praxis gar nicht so streng (wo kein Kläger, da kein Richter) und es gibt auch Leute die bewusst eine Ordnungswidrigkeit in Kauf nehmen und dann das fällige Bußgeld bezahlen, aber besser wird das Image der Drohnenpiloten dadurch nicht. Bitte nicht wundern wenn man auch in einem Gebiet in dem das Fliegen eigentlich erlaubt ist von Passanten etwas "schräg" angesprochen wird. Das kann schon mal vorkommen. Die Mehrheit schaut aber eher neugierig zu. Es gibt diverse Apps die einen anzeigen ob und aus welchen Gründen man sich in einer Flugverbotszone befindet. Ich nutze für den deutschen Luftraum die App von Kopter-Profi auf Android und bin recht zufrieden damit.

Conny1 24.11.2019 00:13

https://youtu.be/0YN9lK6b3Ew

https://youtu.be/_ME3ne87f60

Der von mir hoch geschätzte “American, living in Germany“, Nick Alfieri, Linebacker der Schwäbisch Hall Unicorns (GFL), hat auch seine Erfahrungen mit dem Drohneneinsatz in Germany gemacht.

Nalf, like you buddy!

Edit: 2. Link

Conny1 24.11.2019 00:57

@HaPeKa

Prima, dass du diesen Thread eröffnet hast!


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