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#1 |
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben. Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen?
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#2 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Nö!
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"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!" |
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#3 |
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
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Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen...
![]() Aber: Selbst gemachte Fotos haben m.W.N. keinen Beweischarakter, sondern können nur als Indiz gewertet werden. Und Persönlichkeitsrechte greifen ja eigentlich nur da, wo eine Veröffentlichung stattfindet, bzw. werden erst dann verletzt... |
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#4 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Ich sowieso nicht, ich bin der Fotograf ;-)
Bei den Fotos geht es vor allem um ein Mopedkennzeichen, weniger um die Visage... @günter Danke für die klare Aussage. Geht es ein bissel fundierter?
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#5 |
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
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Das Foto an sich ist kein Beweismittel, sicherer geht das mit einer Zeugenaussage. Insgesamt untermauert das Foto die Aussage. Persönlichkeitsrechte werden nicht durch eine Aufnahme verletzt, sondern nur durch Veröffentlichung. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gelten nicht als Öffentlichkeit. Wenn das Grundstück durch einen Zaun/Mauer und Tor umfriedet ist, begeht der Täter einen Hausfriedensbruch nach dem StGB. Ist der Zugang aber offen, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch nicht so gerichtsfest. Wenn die "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Privatgrund stattfindet, kann man dies durch ein Foto mit-dokumentieren.
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#6 |
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
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Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach!
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LG Matthias |
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#7 |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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#8 |
Themenersteller
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
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Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...
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#9 |
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
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...vielleicht treibt ihn das schlechte Gewissen
![]() Ich teile die Meinung von guenter_w
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VLG: Manni |
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#10 |
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
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Ok, als Meinungsumfrage ist das sicher legitim. Gefährlich wird es nur, wenn du auf der Unterstützung deiner Meinung durchs Forum etwas aufbaust, sowas ist einfach extrem riskant. Rechtsprechung und Rechtsgefühl liegen doch oft weit auseinander....
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