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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?
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Alt 24.04.2008, 17:40   #1
Sonnenkind
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Wie weit geht das Persönlichkeitsrecht?

Nehmen wir an, eine Person hat auf einem bestimmten Grundstück/ in einem bestimmten Anwesen Hausverbot. Trotzdem begeht bzw. befährt er dieses Grundstück immer wieder zu nachtschlafener Zeit mit viel Lärm (Hausfriedensbruch? Ruhestörung?)
Nehmen wir weiter an, diese Person wird bei Ihrem Tun zu Beweis- und Dokumentationszwecken fotografiert. Die Bilder würden lediglich der Polizei im Rahmen einer Anzeige übergeben.

Kann sich die fotografierte Person auf Verletzung Ihrer Persönlichkeitsrechte berufen?
__________________
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Alt 24.04.2008, 18:02   #2
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Nö!
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
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Alt 24.04.2008, 18:26   #3
jameek
 
 
Registriert seit: 27.03.2004
Ort: 47877
Beiträge: 2.316
Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen...

Aber: Selbst gemachte Fotos haben m.W.N. keinen Beweischarakter, sondern können nur als Indiz gewertet werden.

Und Persönlichkeitsrechte greifen ja eigentlich nur da, wo eine Veröffentlichung stattfindet, bzw. werden erst dann verletzt...
__________________
Gruß
christophe

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Alt 24.04.2008, 18:35   #4
Sonnenkind

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von jameek Beitrag anzeigen
Nee, da kannst DU dich nicht drauf berufen...
Ich sowieso nicht, ich bin der Fotograf ;-)
Bei den Fotos geht es vor allem um ein Mopedkennzeichen, weniger um die Visage...

@günter

Danke für die klare Aussage. Geht es ein bissel fundierter?
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Alt 25.04.2008, 18:09   #5
guenter_w
 
 
Registriert seit: 31.10.2003
Ort: Talheim
Beiträge: 4.408
Das Foto an sich ist kein Beweismittel, sicherer geht das mit einer Zeugenaussage. Insgesamt untermauert das Foto die Aussage. Persönlichkeitsrechte werden nicht durch eine Aufnahme verletzt, sondern nur durch Veröffentlichung. Staatsanwaltschaft bzw. Polizei gelten nicht als Öffentlichkeit. Wenn das Grundstück durch einen Zaun/Mauer und Tor umfriedet ist, begeht der Täter einen Hausfriedensbruch nach dem StGB. Ist der Zugang aber offen, dann ist das mit dem Hausfriedensbruch nicht so gerichtsfest. Wenn die "Störung der öffentlichen Ordnung" auf Privatgrund stattfindet, kann man dies durch ein Foto mit-dokumentieren.
__________________
"Ansonsten ist das Bild für meine Begriffe recht optimal!"
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Alt 25.04.2008, 18:45   #6
wwjdo?
 
 
Registriert seit: 25.01.2006
Ort: Friedberg/By.
Beiträge: 11.539
Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach!
__________________
LG
Matthias
wwjdo? ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.04.2008, 19:09   #7
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von wwjdo? Beitrag anzeigen
Frag doch am besten Mal bei unseren Freunden und Helfern direkt nach!
Was hat den Runtime damit zu tun?



*Duck und weg*


PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....
Somnium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.04.2008, 08:53   #8
Sonnenkind

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 26.02.2005
Beiträge: 1.274
Zitat:
Zitat von Somnium Beitrag anzeigen
PS: Rechtshilfe und Verbindliche aussagen sollte man sich niemals in nem Forum suchen....
Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...
__________________
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Alt 26.04.2008, 10:02   #9
ManniC
 
 
Registriert seit: 15.10.2003
Ort: Bottrop
Beiträge: 26.177
...vielleicht treibt ihn das schlechte Gewissen

Ich teile die Meinung von guenter_w
__________________
VLG: Manni
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Alt 26.04.2008, 11:44   #10
Somnium
 
 
Registriert seit: 10.11.2005
Beiträge: 4.249
Zitat:
Zitat von Sonnenkind Beitrag anzeigen
Darum geht es ja nicht! Der Betreffende meint, sich mit dem Argument "Verletzung der Persönlichkeitsrechte" wehren zu können. Mich hat interessiert, ob Ihr dies genauso lächerlich einschätzt, wie ich das tue...
Ok, als Meinungsumfrage ist das sicher legitim. Gefährlich wird es nur, wenn du auf der Unterstützung deiner Meinung durchs Forum etwas aufbaust, sowas ist einfach extrem riskant. Rechtsprechung und Rechtsgefühl liegen doch oft weit auseinander....
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