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Startseite » Forenübersicht » Treffpunkt » Café d`Image » Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???
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Alt 16.01.2008, 10:12   #1
hosand
 
 
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
Versicherungsschutz bei fahren ohne li.Außenspiegel???

Handel ich grob fahrlässig (verliere also Versicherungsschutz) wenn ich nach Unfall ohne li. Außenspiegel auf den direkten Wege in die Werkstatt (20Km) fahre?

Hintergrund
Man hat mir gestern Abend bei 70km/h den Spiegel abgefahren. Ein Fahrzeug des Gegenverkehrs ist zu weit rübergekommen und dann hat's ziemlich laut gekracht. Der andere hat (ohne zu bremsen) Fahrerflucht begangen.... Beschädigt wurde außer Spiegel nix - der ist aber komplett hin. Ich habe weder Kennzeichen noch Auto vom Verursacher (war stockfinster), ich werde es wohl selber zahlen müssen. Habe vor Ort noch mit der Polizei telefoniert und heute gibt's noch 'ne Anzeige - wird aber nix bringen.
__________________
Gruß Holger
hosand ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.01.2008, 10:30   #2
MiLLHouSe
 
 
Registriert seit: 27.01.2005
Ort: Wilhermsdorf
Beiträge: 3.322
Ohne es genauer zu wissen würde ich sagen nein, ist kein Problem.

Denn du musst ja irgendwie zur Werkstatt kommen und Abschleppen ist da ja Quatsch bei so nem "geringen" Schaden.

Mir ist auch schon mal der linke Spiegel abgefahren worden und ich bin von der Polizei aufgefordert worden, zur Wache zu fahren, damit sie dort Bilder machen können (Mein Auto war damals geparkt und der Verursacher ist auch einfach weitergefahren, wurde jedoch von Zeugen beobachtet).
__________________

MiLLHouSe ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 11:23   #3
Eyebecks
 
 
Registriert seit: 29.10.2007
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 274
Ruf doch einfach Deine Versicherung an. Nur dort wirst Du eine definitive Aussage zum Thema erhalten.
Ich würde aber davon ausgehen, dass man ohne den linken Außenspiegel zumindest fahrlässig handelt. Kann so oder so sein. Also lieber nachfragen.
Eyebecks ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 11:32   #4
joki
 
 
Registriert seit: 25.11.2003
Beiträge: 6.800
Ich würde das nicht so eng sehen und provisorisch den Kosmetikspiegel Deiner Frau da hin pappen.

Rein rechtlich müsstest Du Dein Auto mit dem Abschleppwagen transportieren weil die Betriebserlaubnis des KBA erloschen ist... und alles was am Auto angebaut ist auch funktionieren muss. STVO!
Dazu ist es der unbedingt erforderliche linke Aussenspiegel...

Ich würde allerdings erst mal mit der Werkstatt kontakten ob der Spiegel lagernd ist und ggf. muss der ja auch noch lackiert werden...
__________________

joki ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 11:50   #5
hosand

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 20.05.2004
Ort: Darmstadt
Beiträge: 1.629
Der Kosmetikspiegel würde nicht halten^^ Mit der Werkstatt habe ich schon telefoniert - kostet 250€ + lackieren+MWST und ist morgen machbar.

Mit dem erlöschen der BA habe ich mir schon gedacht, nur gibt's doch da imho Ausnahmen. Versicherungstechnisch soll doch die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und abschleppen über größere Entfernung wegen Spiegel....
Die Frage steht ja nur falls unterwegs was passiert.
__________________
Gruß Holger
hosand ist offline   Mit Zitat antworten
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Alt 16.01.2008, 11:57   #6
baerlichkeit
 
 
Registriert seit: 03.11.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 11.088
Wie weit musst du denn fahren?
Vielleicht ist es sinnvoll sich das Teil schicken zu lassen, oder anders abzuholen? Hängt natürlich vom Aufwand ab, das Ding anzubauen...
Ich bin mir jedenfalls ziemlich sicher, dass es Ärger geben kann, wenn man dich so auf der Landstraße/Autobahn anhält.
Grüße Andreas
__________________
abgedunkelt.de
baerlichkeit ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 18:43   #7
Hopser
 
 
Registriert seit: 07.07.2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.111
Zitat:
Zitat von joki Beitrag anzeigen
Rein rechtlich müsstest Du Dein Auto mit dem Abschleppwagen transportieren weil die Betriebserlaubnis des KBA erloschen ist... und alles was am Auto angebaut ist auch funktionieren muss. STVO!
Dazu ist es der unbedingt erforderliche linke Aussenspiegel...
Jetzt muss ich aber unbedingt meinen Senf auch noch dazugeben... Diese Aussage ist, mit Verlaub gesagt, riesiger Blödsinn... (bitte nicht böse sein, ist nicht so gemeint). Die BE eines Kraftfahrzeuges kann nur unter einer von drei Bedingungen erlöschen: 1. Die Fahrzeugart wurde geändert 2. Das Abgas- oder Geräuschverhalten wurde verschlechtert oder 3. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist.

Alle drei Varianten setzen ein aktives Tun voraus!!! Reparaturen oder Unfallschäden gehören ausdrücklich nicht dazu!!! Wenn dem so wäre, würden tausende von Fahrzeugführern ohne gültige BE unterwegs sein!

Es steht weiterhin nirgends geschrieben, dass Dein PKW einen linken Außenspiegel haben muss. Vorschrift sind zwei wirksame Rückspiegel. Das können auch der rechte und der Innenspiegel sein.

Gruß
Harald
(Fahrlehrer, Fahrprüfer, Lehrer Verkehrsrecht)
__________________
Man kann überall auf der Welt glücklich und zufrieden leben. Hauptsache es gibt dort keinen Karneval.
Hopser ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.01.2008, 19:08   #8
simply black
 
 
Registriert seit: 20.03.2007
Ort: Weserbergland
Beiträge: 3.853
Herr Lehrer, so stimmt das nicht

Die Gefährdung ist handlungsunabhängig!!!!
Selbstverständlich kann die ABE ohne aktives Handeln erlöschen (durchrosteter Auspuff). Es ist falsch, dass ein Unfall "ausdrücklich" ausgenommen sei. Wo soll das stehen?

Und in der Anlage zu 19 STVZO sind die Spiegel sehr wohl erwähnt! Warum?:

§56 STVZo erfordert nicht nur 2 Spiegel, die das einsehen wesentlicher Vorgänge ermöglichen, (bei Linkslenker linker!) er nimmt ausdrücklich Bezug auf den Anhang und im Anhang wird dann der linke Spiegel und der Innenspiegel ausdrücklich erwähnt.

Christoph
__________________
Liebe Grüße, Christoph

1x.com

Geändert von simply black (18.01.2008 um 19:00 Uhr)
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