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Alt 10.03.2010, 01:06   #2
Zaar
 
 
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Zitat:
Zitat von Jens N. Beitrag anzeigen
Die 5 Jahresgarantie gilt übrigens nur für die Erstbesitzer, genau deshalb muß man das Objektiv ja auf den eigenen Namen registrieren. Zumindest offiziell ist das so, alles andere wäre Kulanz. Wenn die Kaufrechnung personalisiert ist, gilt das übrigens auch für alle anderen Garantie- oder Gewährleistungsansprüche. Zumindest in der Theorie wie gesagt, in der Praxis handhaben das zumindest die Hersteller oft lockerer - Händler (die Ansprechpartner für die Gewährleistung sind) aber nicht unbedingt.
Das mit der Fünfjahresgarantie ist klar (wobei ich mir vorstellen könnte, dass der sehr nette Verkäufer das regeln würde). Dass die gesetzliche Gewährleistung nur für den Erstkäufer gilt, halte ich mal für ein Gerücht. Ob ein Einschluss ein Fall für die Gewährleistung wäre, ist mir jedoch nicht klar, denn immerhin war das Ding beim Kauf nicht drin und man müsste beweisen, dass das Objektiv schon zum Zeitpunkt des Ersterwerbs potenziell dieses Problem hatte. Abgesehen davon ist auch nicht klar, ob es überhaupt ein Mangel ist / sein kann, wenn die Abbildung darunter nicht leidet - hier ginge es nur um den Wiederverkaufswert, der aber gerade für mich kein Thema ist .

Gruß,
Markus
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