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Alt 15.12.2009, 15:29   #3
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Naja, er erklärt im eigentlich relevanten Text mehrfach (!), dass es nur die Verpackung ist.
Dass in der Überschrift "+" verwendet wird, muss sich nicht als "und"-Verknüpfung deuten lassen. Zumindest ließe sich an Hand etlicher anderer Auktionen das "+" als schmückendes Zierat bezeichnen ("+++A900+++" etc.). Zudem ist der Titel quasi eine Schlagzeile und als Eyecatcher wirksam. Insofern muss hier noch keine umfänglich korrekte Information stehen. Ansonsten wäre auch jedes zweite Werbeprospekt im Briefkasten strafbar.

Ich halte das hier für - wie Du auch - sehr bedenklich und moralisch verwerflich, aber ich sehe genügend Erklärungsmodelle, wie man juristischen Vorwürfen begegnen kann. Ich glaube nicht, dass ein Verfahren überhaupt angenommen werden würde, und selbst wenn, glaube ich nicht an einen Erfolg.
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Gruß,
Michael
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