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Alt 10.12.2009, 12:43   #4
Tobi.
 
 
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Zitat:
Zitat von theodor52 Beitrag anzeigen
Da ich das Problem oben geschildert habe und ich heute oder Morgen vermutlich, besser hoffentlich, eine Antwort von Sigma bekomme, weiß ich in Kürze woran ich bin.
Noch was zu Sigma im speziellen: Die haben in ihren Garantiebedingungen stehen, dass die Garantie nur für den Erstkäufer gilt. Du musst also darauf achten, dass sie das als Gewährleistungsfall ansehen, denn die Gewährleistung gilt meines Wissens unabhängig davon, wer denn nun tatsächlich der aktuelle Eigentümer ist. Die Reparatur auf Garantie hingegen können sie problemlos ablehnen.

Tobi
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