Zitat:
Zitat von binbald
Ja.
Der Kaufvertrag kommt durch die gegenseitige Willenserklärung über Kaufsache und Kaufpreis zustande (und bei beweglichen Sachen ist das formfrei möglich). Allerdings ist das letztlich schwierig zu beweisen.
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Die beiderseitige Willenserklärung war ja vorhanden, über Preis und Versandmodalitäten war man sich einig. Einzig der Rückzieher vereitelte das Geschäft. Der geforderte NN-Versand machte mich schon stutzig und ich dachte mir irgendwie schon, dass ich das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder sehen würde
Gruß Wolfgang