Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 06.12.2009, 19:48   #3
About Schmidt

Themenersteller
 
 
Registriert seit: 13.10.2007
Beiträge: 22.919
Zitat:
Zitat von binbald Beitrag anzeigen
Ja.
Der Kaufvertrag kommt durch die gegenseitige Willenserklärung über Kaufsache und Kaufpreis zustande (und bei beweglichen Sachen ist das formfrei möglich). Allerdings ist das letztlich schwierig zu beweisen.
Die beiderseitige Willenserklärung war ja vorhanden, über Preis und Versandmodalitäten war man sich einig. Einzig der Rückzieher vereitelte das Geschäft. Der geforderte NN-Versand machte mich schon stutzig und ich dachte mir irgendwie schon, dass ich das Paket mit dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder sehen würde

Gruß Wolfgang
__________________
Diskutiere nie mit einem Idioten. Er zieht dich auf sein Niveau herunter und schlägt dich dort aufgrund seiner Erfahrung
Flickr
About Schmidt ist offline   Mit Zitat antworten