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Alt 06.12.2009, 19:30   #2
binbald
 
 
Registriert seit: 24.12.2005
Beiträge: 7.536
Ja.
Der Kaufvertrag kommt durch die gegenseitige Willenserklärung über Kaufsache und Kaufpreis zustande (und bei beweglichen Sachen ist das formfrei möglich). Allerdings ist das letztlich schwierig zu beweisen.
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Gruß,
Michael
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