14.09.2009, 20:10
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#3
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Themenersteller
Registriert seit: 07.09.2009
Beiträge: 94
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Zitat:
Zitat von steve.hatton
Bei Einschreiben aber aufpassen: Einschreiben mit Rückschein ist nicht zugestellt, wenn die Annahme verweigert wird.
Allerdings weiß man dann auch woran man ist.
Ein "Einwurfeinschreiben" gilt grundsätzlich als zugestellt !
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Danke für den Tip
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