Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de
so, die Tante lebt noch, ist mittlerweise über 90 Jahre.
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Entscheidend ist rechtlich nicht wie alt sie ist, sondern ob sie lebt oder nicht. Zweifellos ist sie am Leben und hat somit auch alle ihr vererbten Rechte weiter inne. 90 hin, 90 her..
Zitat:
Zitat von bjoern.mai@gmx.de
s einfach auf das Schreiben der Gegenseite nicht zu reagieren, da wie gesagt nur ein abgeleitetes Recht vorhanden ist, dieses nichtreagieren macht Ihn anscheinend so fuchsig.
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Ja, sicher das kann man so machen. Dann steht ihr halt gemeinsam vor eurem Haus in Schweden und tragt es halt vor Ort aus. Er nistet sich im nächsten Campingplatz ein und beschmeisst euch den ganzen Tag mit Elch-Kötteln...oder so....

Im Ernst.
Was heisst abgeleitetes Recht? Eure Tante hat testamentarisch ein Recht geerbt, dass ihr ermöglicht dieses Recht auf ihr "genehme Personen" zu übertragen. Und zwar uneingeschränkt so wie es scheint.
Wie binbald schon gesagt hat. Solche Vereinbarungen sind immer schwierig und führen in der Mehrzahl irgendwann genau zu solchen Situationen.
Er beharrt auf sein Recht so wie ihr auf Eures. Es gewinnt der mit dem längeren Atem, mit dem besseren Anwalt, mit dem größeren Budget für einen Rechtsstreit etc....
Aber "nicht reagieren" halte ich bei dem Wunsch einer Einigung generell für keinen besonders guten Rat.... Wer nicht reagiert wird sich auch nicht einigen....
Was man eventuell mal prüfen sollte ist, ob ein dreimonatiger Aufenthalt als "angemessen " gilt. Eventuell kann man da was machen. Er hat das Recht auf Aufnethalt in diesem Haus, aber in einem für alle "angemessenem" Rahmen.
Drei Monate im Sommer können durchaus "unangemessen" sein.