Klar, gibt es keine Eintrittskarten (auf denen die AGBs übrigens seltenst abgedruckt sind, nur am Eingang zur Veranstaltung aushängen), dann ist das auch keine geschlossene Veranstaltung und man gibt natürlich auch kein Einverständniss zum Fotografiertwerden ab.
Zum Thema Spotten, mein Arbeitgeber, der Flughafen München, schreibt in seiner Hausordnung (die ja jeder anerkennt, der das Gelände des Flughafens betritt und dazu gehört auch schon die Zubringerstraße), das das Fotografieren generell erstmal verboten ist. Und zwar egal was und überall auf dem Gelände. Geahndet wird's natürlich nicht, solang es nicht gewerblich wird. Wer da ganz sicher gehen will, der holt sich einfach eine Genehmigung, reicht meist eine Mail bzw. ein Anruf.
Bei militärischen Maschinen bzw. Fliegerhorsten ist es generell verboten, in den Bereich des Fliegerhorstes hineinzufotografieren. Maschinen, die ausserhalb des Zauns sind, dürfen frei geknippst und veröffentlicht werden. Laut Aussage von mehreren Presseoffizieren (und die kennen sich aus, wie ich meine).
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