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Alt 25.03.2004, 15:57   #8
jrunge
 
 
Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.553
Zitat:
Zitat von joki
Du kannst die Überweisung innerhalb 6 Wochen von Deiner Bank rückabwickeln lassen!
In der Regel braucht die Bank den Storno schriftlich.
Das gilt nur für Zahlung per Lastschrift / Einzugsermächtigung. Bei Online-Überweisung gilt leider:
Überweisungsauftrag mittels elektronischer Datenübertragung / Widerrufsmöglichkeit:

Solange die Gutschrift von der Empfängerbank dem Empfänger der Gutschrift noch nicht in äußerlich erkennbarer Weise (Kontoauszug, Bereitstellung) zugänglich gemacht worden ist, kann die Überweisung widerrufen werden, (BGH, Beschluß vom 23.11.1999)
Quelle u.a.: http://www.b-q-b.de/Aktuelles/Neuestes/Monate.htm

Gruß
Jürgen
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Gruß Jürgen
Wir müssen mal reden... Krolop&Gerst
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