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Registriert seit: 14.01.2004
Ort: Region Hannover
Beiträge: 9.553
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Zitat:
Überweisungsauftrag mittels elektronischer Datenübertragung / Widerrufsmöglichkeit: Solange die Gutschrift von der Empfängerbank dem Empfänger der Gutschrift noch nicht in äußerlich erkennbarer Weise (Kontoauszug, Bereitstellung) zugänglich gemacht worden ist, kann die Überweisung widerrufen werden, (BGH, Beschluß vom 23.11.1999) Quelle u.a.: http://www.b-q-b.de/Aktuelles/Neuestes/Monate.htm Gruß Jürgen |
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