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Zitat von binbald
Anzeige wird wohl nichts bringen, wegen vernachlässigbarem Streitwert, aber mindestens negative Bewertung ist drin und ebay-Maßnahmen.
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Ich denke schon, daß das etwas bringen wird.
Wer in einem Laden etwas mitgehen läßt, wird auch angezeigt und bekommt die Quittung ggf. in Form einer Vorstrafe, auch wenn es nur um geringe Werte geht. Bei Betrug/arglistiger Täuschung sollte das nicht anders sein.
Wie soll denn unser Rechtssytem noch eine Abschreckung erzielen, wenn jede Anzeige wegen geringer Streitwerte erst gar nicht eingeleitet oder nicht weiter bearbeitet würde?
Diesem "Schlaumeier" würde eine Vorstrafe jedenfalls gut zu Gesicht stehen, so wie er die Klappe aufreißt...