Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 05.12.2008, 15:23   #4
dbhh
 
 
Registriert seit: 28.02.2005
Beiträge: 2.830
Hi.

Das ist das gleiche wie bei SONY-Produkten _ohne_ die EU-Garantiebestätigungskarte ( eher ein Falt-lyer ): solche Geräte dürfen die SONY-Servicecenter nicht annehmen. Und selbst wenn: Vertragspartner bzw. Auftraggeber bist erst ienmal du, aber auf der Reparaturrechnung steht nach meinen Erfahrungen immer "unter Vorbehalt der Anerkennung des Herstellers". Da es dabei kaum um 5 Euro 80 geht, wäre mir das zu heiß.
Laut HEISENEWs geht nicht nur NIKON inzwischen gezielt dageben vor, auch CANON macht auf Verdacht Probeienkäufe. Beide nahmen PDF-Dokumente vom WEB ( Nachdruck von deutschsprachigen Betriebsanleitungen ) und verweigern bewusst kulante (Auslands-)Garantieleistungen.

Gruß
__________________
dbhh
dbhh ist offline   Mit Zitat antworten