Zitat:
Zitat von Regine
Eine gütliche Einigung ist immer besser - für beide Parteien.
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Das sehe ich auch und das ist auch mein Ziel.
Zitat:
Du hast schon gelesen, dass die Beweislastumkehr nur bei Geschäften zwischen einem Vollkaufmann und Käufer greift, oder? M.E. liegt die Beweislast wohl bei Dir.
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Argh, da habe ich den entscheidenden Satz überlesen. Bleibt die Frage, ob der Defekt schon bei Ankunft (oder wo auch immer der Gefahrenübergang stattgefunden hat) vorlag und wenn ja, wie ich das im Zweifelsfall beweisen kann.
Damit kaufe ich aber bei einem Privatverkauf mit Versendung eigentlich immer die Katze im Sack?
Gruß,
Stefan