Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast UND Deine Aussichten den Fall zu gewinnen nicht bei 100% liegen übersteigen die Kosten bei weitem den Einkaufspreis. Eine gütliche Einigung ist immer besser - für beide Parteien.
Du hast schon gelesen, dass die Beweislastumkehr nur bei Geschäften zwischen einem Vollkaufmann und Käufer greift, oder? M.E. liegt die Beweislast wohl bei Dir.
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Gutes Gelingen!
Regine
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