Zitat:
Zitat von Dat Ei
wie bereits oben geschrieben wurde, ist die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er nach eigenem Gutdünken gewähren und einschränken kann. Sigma hat sie halt auf das Objekt und den Erstkäufer beschränkt - nicht nett, aber statthaft.
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Begriffswirrwar mit "Garantie", "Gewährleistung" etc. pp....
Seit der Schuldrechtsreform 2002 ist das Kaufvertragsrecht überarbeitet und es gibt die
Mängelhaftung nach § 438 BGB, die von keinem gewerblichen Verkäufer ausgeschlossen werden kann. Im Zweifel lieber einen Kundigen fragen, sei es die Verbraucherberatung oder ein Rechtsanwalt.
Edith hat die "erweiterten Garantiebestimmungen" gelesen, die über die "bestehenden gesetzlichen Sach- und Rechtsmängelrechte" (Zitat) hinausgehen. Selbstverständlich gelten diese unbedingt.