Zitat:
Zitat von *mb*
[...]"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen".
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Ich denke, dass dieser Satz vor keinem Deutschen Gericht Anerkennung finden dürfte.
Bei dieser Cashback-Aktion wurde damit geworben, dass man Geld unter bestimmten Bedingungen zurück erhalten wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind,
muss gezahlt werden. Wäre ja noch schöner.
Zu - nicht hunderprozent vergleichbaren - Gewinnzusagen gibt es sogar einen
Paragrafen im BGB.
Ich vermute mal fast, dass es da eher ein - natürlich höchst unerfreuliches - Kommunikationsproblem zwischen Sony und dem Kunden und/oder innerhalb Sony gibt.