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Alt 31.07.2008, 16:40   #9
BeHo
verstorben
 
 
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Zitat:
Zitat von *mb* Beitrag anzeigen
[...]"Der Rechtsweg ist ausgeschlossen".
Ich denke, dass dieser Satz vor keinem Deutschen Gericht Anerkennung finden dürfte.

Bei dieser Cashback-Aktion wurde damit geworben, dass man Geld unter bestimmten Bedingungen zurück erhalten wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss gezahlt werden. Wäre ja noch schöner.

Zu - nicht hunderprozent vergleichbaren - Gewinnzusagen gibt es sogar einen Paragrafen im BGB.

Ich vermute mal fast, dass es da eher ein - natürlich höchst unerfreuliches - Kommunikationsproblem zwischen Sony und dem Kunden und/oder innerhalb Sony gibt.
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-"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung.
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