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#8 |
verstorben
Registriert seit: 11.08.2004
Ort: Woinem
Beiträge: 32.059
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Ich denke, dass dieser Satz vor keinem Deutschen Gericht Anerkennung finden dürfte.
Bei dieser Cashback-Aktion wurde damit geworben, dass man Geld unter bestimmten Bedingungen zurück erhalten wird. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, muss gezahlt werden. Wäre ja noch schöner. Zu - nicht hunderprozent vergleichbaren - Gewinnzusagen gibt es sogar einen Paragrafen im BGB. Ich vermute mal fast, dass es da eher ein - natürlich höchst unerfreuliches - Kommunikationsproblem zwischen Sony und dem Kunden und/oder innerhalb Sony gibt.
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.___. (O,o) /)__) █Meine SUF-Bilder / Island-Bilder -"-"-██P.S.: Wissenschaft ist keine Meinung. |
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