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Alt 01.07.2008, 21:10   #2
RainerV
 
 
Registriert seit: 22.02.2006
Beiträge: 11.388
Zitat:
Zitat von DonFredo Beitrag anzeigen
Siehe auch hier: KLICK MICH , allerdings werden nach dieser Seite die Transportkosten in die Berechnung mit einbezogen.

Ist also in der Theorie und der Praxis wieder mal unterschiedlich... ...oder der Zöllner war bei mr großzügig...
Dann hast Du Glück gehabt. Ich mußte schon mehrfach Zoll und Steuern auf Versandkosten zahlen. Eigentlich immer. Wieso habe ich das Glück nie?

Die Versandkosten werden NICHT zur Berechnung der Freigrenze herangezogen. Liegt der Warenwert aber über 22 Euro müssen Einfuhrumsatzsteuer und Zoll auf den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Versandkosten gezahlt werden.

Rainer
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